Klimaschutz
Den Temperaturanstieg weltweit auf deutlich unter 2°C, möglichst auf 1,5°C zu begrenzen, ist erklärtes Ziel des Pariser Klimaabkommens. Dafür müssen die Treibhausgasemissionen bis 2045 in Deutschland auf null gesenkt werden. Zur Einhaltung der Ziele des Klimaabkommens bedarf es einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Politik, Wirtschaft und Verbraucher:innen.
Mit seinem Beschluss vom 24. März 2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Bundesklimaschutzgesetz von 2019 in Teilen für verfassungswidrig. Daraufhin wurden erstens das Minderungsziel 2030 der Treibhausgase von 55 Prozent auf 65 Prozent und zweitens Klimaschutzmaßnahmen verschärft.
Klimaschutz und Verbraucherschutz müssen Hand in Hand gehen. Dafür müssen die Verbraucher:innen mehr mitgenommen werden. Sie müssen bei den Stromkosten stärker entlastet werden und beim Ausbau der erneuerbaren Energien besser aktiv teilhaben können. Auch die Verkehrswende muss fairer umgesetzt, die wahren Kosten Verursacher-gerecht angelastet und mit einem gesamtgesellschaftlichen Dialog begleitet werden.
Der vzbv fordert
- die vollständige Rückerstattung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Gruppe der Verbraucher:innen, insbesondere die Einführung des Klimagelds noch in dieser Legislaturperiode.
- die Verbesserung der aktiven Teilhabe der Verbraucher:innen als Prosument:innen beim Ausbau der erneuerbaren Energien.
- die Verbesserung der Standards und der Finanzierung der Energieeffizienz bei Gebäuden nach dem Prinzip „Fordern und Fördern“ sowie die Klimaverträglichkeit der Heizungen.
- die Einrichtung einer institutionellen Fahrgasstimme, um die Verkehrswende verbraucherfreundlich zu gestalten.
- dass sinkende Energiesteuern durch eine dynamische (strecken-, zeit- oder auch auslastungsabhängige) Straßenbenutzungsgebühr (Streckenmaut) nach dem Verursacherprinzip kompensiert werden.
- eine bundeseinheitliche Gewährleistungspflicht durch einen Hausanschluss Mobilität, um die Mindesterreichbarkeitsstandards im öffentlichen Personenverkehr sicherzustellen.
- die Pendlerpauschale in ein einkommensunabhängiges Mobilitätsgeld umzuwandeln.
Infografik
Der vzbv fordert einen sozial-gerechten Ausgleich der CO2-Bepreisung durch Mobilitätsgeld. Haushalte mit niedrigem Einkommen würden durch ein Mobilitätsgeld weitaus stärker entlastet werden, als durch die Pendlerpauschale. Das zeigt ein Gutachten der Forschungsstätte evangelischer Studiengemeinschaft (FEST) und des Forums ökologisch-sozialer Marktwirtschaft (FÖS) im Auftrag des vzbv.
Infografik
Quelle: vzbv - bplusd Agenturgruppe