Basiskonto
Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben setzt heute den Zugang zu einem Zahlungskonto voraus. So ist Online-Shopping, das Bezahlen von Versicherungsgebühren oder die Mietzahlung in den meisten Fällen nur über das Abbuchen von einem Zahlungskonto möglich.
2014 wurde mit der Zahlungskontenrichtlinie die Pflicht eingeführt, dass Banken ein Konto mit grundlegenden Konditionen – das sogenannte „Basiskonto“ – für alle Verbraucher:innen verfügbar machen müssen. Allerdings wurde in der Richtlinie keine konkrete Begrenzung der Entgelte für Basiskonten festgelegt. Daraus folgte eine sehr unterschiedliche Umsetzung der Entgeltregelungen in den verschiedenen Mitgliedsstaaten. Die Untersuchung „Basiskonto-Entgelte“ des vzbv zeigt, dass Deutschland in der Spitze die höchsten Entgelte vorweist. Dies ist auf eine sehr freie Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie zurückzuführen, die eine erhöhte Zugangsbarriere für Verbraucher:innen in Form der hohen Entgelte zur Folge hat.
Obwohl das Basiskonto insbesondere für Verbraucher:innen mit geringen finanziellen Mitteln eingeführt wurde, sind gerade sie von den hohen Entgelten besonders betroffen. Diese paradoxe Situation gilt es durch eine konkrete Vorgabe für eine maximale Entgelthöhe zu beseitigen.
Der vzbv fordert
- Kurzfristig: Beauftragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Zahlungskontengesetz, eine konkrete Obergrenze für Basiskonto-Entgelte einzuführen
- Langfristig: Anpassung der Zahlungskontenrichtlinie, sodass alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet werden, konkrete Obergrenzen für Basiskonto-Entgelte einzuführen