Der Senat ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
- die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Präsidiums;
- Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Präsidiums;
- Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule, soweit das Hochschulgesetz nichts anderes bestimmt;
- Bewilligung von Planungsgrundsätzen im Sinne von § 16 Absatz 1a Satz 1 HG;
- Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und des Hochschulvertrags, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fakultäten, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und zentralen Betriebseinheiten;
- Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Universität oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind;
- Zustimmung bei Berufungsvorschlägen zur Besetzung von Professuren im Sinne des § 38 Absatz 3 HG.
Mitglieder
- Präsidentin Prof. Dr. Birgitt Riegraf
- Prof. Dr. Christina Bartz
- Prof. Dr. Igor Burban
- N.N.
- Prof. Dr. Sybille Hellebrand
- Prof. Dr. Christoph Jacke
- Prof. Dr. H.-Hugo Kremer
- Prof. Dr. Christian Plessl
- Prof. Dr. Claus Reinsberger
- Prof. Dr. Claudia Tenberge
- Prof. Dr. Merle Tönnies (Sprecherin des Senats, E-Mail)
- Prof. Dr.-Ing. Ansgar Trächtler
- Prof. Dr. André Uhde
- Dr. Benjamin Brecht (stellvertretender Sprecher des Senats, E-Mail)
- Sascha Burmeister
- Tobias Cord-Landwehr
- Dr.-Ing. Kay-Peter Hoyer
- Dr. Regine Lehberger
- Dr. Daniela Zumpf
- Thomas Arens
- Dr. Johanna Braukmann
- Karsten Mette
- Isabell von Bremen
- Adrian Samir Block
- Svetlana Hardeweg
- André Simon Merschmann
- Torben Rehmer
- Julian Rische
- Tim Storm
- die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung
- die Vizepräsidenten
- die Dekane
- die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule
- der Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses
- die Vorsitzenden der Personalräte
- die Schwerbehindertenvertreterin
- die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
- die Vorsitzende der Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte
Die Amtszeit der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die Amtszeit der Mitglieder der übrigen Gruppen beträgt zwei Jahre.
Termine/Dokumente
Kommissionen und weitere Gremien
Kommissionen
Kommission für Lehre, Studium und Qualitätsmanagement (SK)
Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FK)
Kommission für Planung und Finanzen (KPF)
Ethik-Kommission
Ständige Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Tenure Board
Gleichstellungskommission
Zentrumsrat der PLAZ – Professional School of Education
Kommission zur Qualitätsverbesserung in Studium und Lehre
Bibliothekskommission
Kommission für Angelegenheiten des ZIM (Information & Medien)
ZSB-Kommission (Studienberatung)
Ordnungsausschuss
Weitere Leitungsgremien
Kontakt
Geschäftsstelle
Raum B3.246
Universität Paderborn
Warburger Str. 100
33098 Paderborn
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