LandesTicket (Hessen)
Ausgabe des LandesTickets
Das jeweils für ein Kalenderjahr gültige LandesTicket wird Ihnen rechtzeitig vor Gültigkeitsbeginn an Ihre persönliche Anschrift gesandt. Wir bitte Sie die beigefügte Empfangsbescheinigung zu unterschreiben und an die Abteilung Personalservices - per Briefpost, alternativ auch per Mail als PDF- oder Bilddatei - zurückzusenden. Neue Beschäftigte können das LandesTicket ebenfalls per Post erhalten, nach Absprache mit dem zuständigen Personalsachbearbeiter kann es auch in der Abteilung Personalservices abgeholt werden.
Bitte beachten Sie:
Hinsichtlich einer möglichen Nutzung des LandesTickets Hessen als Deutschlandticket (sog. "49 €-Ticket") gibt es noch keine Informationen zu einer potentiellen erweiterten Gültigkeit. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sofern uns aktualisierte Informationen bekannt werden.
Aktuelle Informationen der hessischen Landesregierung zum LandesTicket finden Sie auch hier: Landesticket - Für Hessen unterwegs | innen. hessen.de oder https://innen.hessen.de/buerger-staat/arbeits-und-dienstrecht/landesticket-fuer-hessen-unterwegs"
Bei Fragen, die nicht bereits in den FAQ´s beantwortet werden, wenden Sie sich gerne an personalabteilung@uni-frankfurt.de.
Beschäftigte des Fachbereichs 16 und des Universitätsklinikums werden durch das Dezernat 2 des Universitätsklinikums administriert. Kontaktdaten finden Sie unter https://www.kgu.de/ueber-uns/vorstand-des-universitaetsklinikums/kaufmaennische-direktion/dezernat-2-personal-und-zentrale-dienste/
» Informationen zum LandesTicket Hessen
» Information on the Travel Pass (LandesTicket Hessen / Hesse StateTicket)