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IPR-gestützter Technologietransfer – Schutz nicht patentierbarer Ergebnisse

IPR-gestützter Technologietransfer – Schutz nicht patentierbarer Ergebnisse

Viele Forschungsergebnisse, die Basis für die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen sein könnten, sind durch Patente nicht sinnvoll schützbar oder dem Patentschutz erst gar nicht zugänglich.

Software

Software mit einer technischen Zielsetzung zum Beispiel ist grundsätzlich patentfähig. Das Softwareprodukt ist jedoch oft schneller veraltet, als das Patentamt die Schutzwürdigkeit prüfen und ein Patent erteilen kann.

Design- und Markenschutz

Andere für den Forschungstransfer relevante Gegenstände sind vom Patentschutz gesetzlich ausgenommen. Darunter fallen zum Beispiel ausgefallene ästhetische Formschöpfungen, die jedoch dem Designschutz unterliegen. Oder aber fantasievolle Namen oder für Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen, die den Inhaber*innen durch einen hohen Wiedererkennungswert einen Vorsprung im Bewusstsein der Marktteilnehmer*innen sichern. Hier kommt ein Markenschutz in Betracht.

Know-How – Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)

Vielleicht verfügen Sie über nicht offenkundiges Know-How, dass industriellen Anwender*innen wertvolle Entwicklungszeit einspart und somit einen Zeitvorsprung gegenüber dem Wettbewerbsumfeld sichert. Hierunter fallen zum Beispiel

  • unveröffentlichte Konstruktionszeichnungen,
  • unveröffentlichte chemische Analysen,
  • unveröffentlichte (und anonyme) Patientendaten,
  • unveröffentlichtes therapeutisches oder diagnostisches Know-How
  • sonstiges unveröffentlichtes Forschungsmaterial / Forschungsdaten

In Deutschland gilt für derartige Gegenstände das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG). Es ist ein nützliches Hilfsmittel, auch nicht schutzfähige Forschungsergebnisse durch Forschungstransfer einer wirtschaftlichen Wertschöpfung zuzuführen.

Wenn Sie sich fragen, ob und wie Sie Ihre Software, Ihre Designs, originelle Markennamen oder wertvolles vertrauliches Wissen zur Gewinnung von Partner*innen insbesondere der industriellen Nutzung und Weiterentwicklung zuführen können, fragen Sie am besten schon im Vorfeld Ihre Beauftragten für den IPR-gestützten Forschungstransfer Dr. Rebekka Bohmann oder Rolf Klingelberger nach einem persönlichen Beratungstermin.