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Schwerbehindertenvertretung

Zuallerst unterstützt und sichert die Schwerbehindertenvertretung die berufliche Eingliederung behinderter Mitarbeiter*innen und vertritt deren Interessen an der Universität. Sie ist aber auch ein Partner für Mitarbeiter*innen, die aufgrund einer längeren Erkrankung auf Schwierigkeiten stoßen und unterstützt beim Erhalt des Arbeitsplatzes. Die Schwerbehindertenvertretung ist sowohl für die Mitarbeiter*innen in der Verwaltung als auch im wissenschaftlichen Dienst zuständig.

Gewählt wird die Schwerbehindertenvertretung alle vier Jahre von den Mitarbeiter*innen mit Schwerehindertenstatus oder einer Gleichgestellung. Schwerbehindertenstatus hat, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und seinen Wohnsitz oder seine Beschäftigung im Bundesgebiet hat. Unter bestimmten Umständen können Menschen mit einem GdB von weniger als 50 aber mindestens 30 schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein. Die Gleichstellung wird bei der Agentur für Arbeit beantragt.

Bitte beachten Sie:

Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht zuständig für Studierende. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den Beauftragten für Studierende mit Behinderung.

Ein kurzer Überblick über die SBV

Aufgaben

Die Aufgaben der SBV sind umfangsreich und vielfältig. Dazu zählen z.B.:

  • individuelle Hilfe und Beratung für Mitarbeiter*innen mit Beeinträchtigung
  • Unterstützung bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung oder Gleichstellung
  • Beteiligung bei Einstellungsverfahren
  • Stellungnahmen zu Kündigungen
  • Behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Maßnahmen zur präventiven Gesundheitsförderung
  • betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Verhandlung von Inklusionsvereinbarungen
  • Teilnahme an den Sitzungen des Personalrates sowie des Arbeitsschutzausschusses (ASA)
  • und vieles mehr!

Informationen bei Einstellungen