Wer ein Auto kauft, kann es auf vielen Wegen finanzieren. Stiftung Warentest erklärt Vor- und Nachteile, hilft mit Finanzierungsrechnern und aktuellen Kreditkonditionen.
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Kredit, Leasing, Barzahlung – so finanzieren Sie das Auto optimalBei einem Autokauf geht es um viel Geld. Nicht jeder kann es sich leisten, ein Auto direkt zu kaufen. Auch wer genug Geld zur Verfügung hat, will das Ersparte vielleicht gar nicht vollständig für einen Neuwagen ausgeben. Mit unserem Vergleich helfen wir Ihnen dabei, sich den Traum eines Autos zu erfüllen – und das so kostengünstig wie möglich.
Warum sich der Autofinanzierungsvergleich für Sie lohnt
Aktuelle Angebote
Nach dem Freischalten dieses Beitrags erhalten Sie Zugriff auf die aktuellen Konditionen der Autobanken zur klassischen Finanzierung und Angeboten zur Drei-Wege-Finanzierung als PDF-Download. Die Daten der Kreditangebote aktualisieren wir monatlich. Stand der Daten: 1. Oktober 2024.
Finanzierungsrechner
Zudem erhalten Sie Zugriff auf zwei Rechner: Mit dem einen können Sie die für Sie beste Finanzierungsart ermitteln. Dadurch können Sie einiges an Geld einsparen. Mit dem anderen können Sie die Angebote von Herstellerbank, Hausbank oder einem anderen Anbieter vergleichen.
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Kredit, Leasing, Barzahlung – so finanzieren Sie das Auto optimalRabatte sind immer drin
Selten verlangen Händler den Listenpreis, wenn der Kunde das Auto kaufen will. So lag etwa im Dezember 2021 der durchschnittliche Rabatt bei den 30 am meisten verkauften Modellen bei rund 17 Prozent. Die Höhe hängt laut des CAR Center Automotive Research unter anderem von Marke, Händler, Fahrzeugtyp und dem Zeitpunkt des Kaufs ab. Neben direkten Rabatten gibt es auch Vorteile durch Garantieverlängerungen, Wartungspakete oder Kreditzinsen unter Marktniveau. Es lohnt sich, im Internet bundesweit den Autopreis zu recherchieren. Es gibt viele Portale, die oft höhere Rabatte geben als der Autohändler vor Ort.
Vier Wege führen zum neuen Auto
Ungefähr die Hälfte der Autokäufer in Deutschland sind Barzahler. Alle anderen finanzieren ihren Neuwagen. Dafür gibt es drei gängige Wege: Ratenkredit, 3-Wege-Finanzierung und Leasing. Alle Finanzierungsarten können sowohl für Neu- als auch Gebrauchtwagen genutzt werden. Die Wege sind im einzelnen:
- Bei der Barzahlung zahlt der Käufer auf einen Schlag die Summe aus der eigenen Tasche.
- Ein Ratenkredit wird dem Käufer von einer Bank gewährt, mit dem der Kauf des Fahrzeugs zum Teil oder komplett finanziert wird. Der Kreditgeber ist meistens eine Autobank. Die Rückzahlung findet in monatlichen Raten statt.
- Bei der Drei-Wege-Finanzierung wird eine monatliche Rate fällig. Am Ende der Laufzeit entscheidet der Fahrer, ob er den Wagen zurückgeben oder behalten möchte. Wenn er das Auto behalten möchte, hat er zwei Optionen: Entweder er begleicht die festgelegte Schlussrate oder wählt eine Weiterfinanzierung der Schlussrate.
- Beim Autoleasing wird das Fahrzeug nicht gekauft, sondern gemietet. Monatlich zahlen Kunden dafür eine Leasingrate, in der Regel von 12 bis 48 Monaten. Danach geben sie das Fahrzeug zurück und leasen ein neues Auto oder kaufen das Auto gegen eine Einmalzahlung des Restwerts.
Aufgepasst ...
Welches der günstigste Weg ist, kann man nicht pauschal beantworten. Die Art der Autofinanzierung hängt von den Bedürfnissen und finanziellen Verhältnissen der Käufer ab. Unsere Rechner helfen dabei, den günstigsten Weg zu finden. Dabei lässt sich viel Geld sparen. Wer zum Beispiel seinen 38 000 Euro teuren Neuwagen über einen günstigen Online-Kreditanbieter mit einem effektiven Jahreszins von 4,0 Prozent finanziert, wird am Ende der Kreditlaufzeit dafür – auf den Gegenwartswert gerechnet – 38 562 Euro ausgegeben haben. Angenommen, der Effektivzins der hauseigenen Autobank beträgt 6 Prozent, sind das knapp 1 200 Euro Ersparnis und eine um rund 26 Euro kleinere Monatsrate.
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Kredit, Leasing, Barzahlung – so finanzieren Sie das Auto optimal-
- EuGH-Urteil: Alle bis September 2021 aufgenommenen Kredite sind widerruflich. Chance für Autokäufer: Sie sparen Tausende Euro. Aber nur, wenn sie das Auto noch haben.
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- Der Europäische Gerichtshof (EugH) hat geurteilt: Die deutschen Regeln zum Schutz von Kreditnehmern sind unzureichend. Verbrauchern bringt das die Chance auf viele...
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- Die Finanzaufsicht Bafin warnt Verbraucher davor, die Zahlungsabwicklung von Kaufverträgen über die Sicher Bezahlen-DE GmbH vorzunehmen. Die Firma habe keine...
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Bin enttäuscht. Dafür habe ich gerade knapp 5 € bezahlt? Halleluja! Und den Rechner gibt's nicht mal zur dauerhaften Nutzung zum runterladen.
@buechubach: Bitte wenden Sie sich an die finanzierende Bank, was die Berechnung der Umsatzsteuer für die Leasingraten angeht.
Vor dem Abschluss des Finanzierungsvertrages bedarf es des Abschlusses eines Kaufvertrages. Im nächsten Schritt folgt der Abschluss des Finanzierungsvertrages, für den die Bank die Höhe der Teilzahlungen, inkl. MwSt. berechnet. Ob eine Leasing-Bank 16% oder 19 % Umsatzsteuer ansetzt, hängt u.a. von den Konditionen des Leasingvertrags ab.
Fall 1: Wenn im Leasingvertrag eine Klausel für den Übergang des Eigentums auf die Leasingnehmerin am Ende der Leasingzeit enthalten ist, handelt es sich bei inländischen Sachverhalten um eine Lieferung und die Umsatzsteuer entsteht sofort bei Ausführung der Leistung. Dann kommt der Umsatzsteuersatz zur Anwendung, der im Monat der Lieferung des Wagens gilt.
FalI 2: Ist der Leasingvertrag so ausgelegt, dass eine Rückgabe erfolgt, handelt es sich um eine sonstige Leistung und die Umsatzsteuer entsteht erst mit den Teilleistungen bzw. der Zahlung. Da die Leasingraten pro Monat abgrenzbare Teilleistungen darstellen, ist monatlic zu prüfen, welcher Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommt. Nur für Teilleistungen in den Monaten Juli bis Dezember 2020 kann der verminderte Umsatzsteuersatz angesetzt werden.
Genaueres zu den Voraussetzungen und der Abgrenzung zwischen Lieferung und Leistung beim Leasing das BMF-Schreiben vom 18.3.2020: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2020-03-18-umsatzsteuerliche-behandlung-von-miet-und-leasingvertraegen-als-lieferung-oder-sonstige-leistung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
(maa)
Hallo zusammen,
bei einem Leasingvertrag bei Audi wurde im Juli diesen Jahres vereinbart, dass die reduzierte Mwst. (ca. 1.000 Euro) später die Anzahlung reduzieren sollte. Bei Übergabe des Fahrzeuges im September hiess es dann, die Leasingbank würde die Mwst. zurückzahlen, die bereits im Leasingvertrag berücksichtigt war.
Nach mehreren Nachfragen beim Autohaus und bei der Leasinggesellschaft in Braunschweig hiess es ursprünglich, die Mwst. Differenz zwischen 16 und 19% würde erstattet, dann auf eine weitere Anfrage, das würde nur quartalsweise erfolgen. Das Autohaus verweist auf die Zuständigkeit der Leasingbank.
Meines Erachtens wird hier gegen die Preisangabepflicht verstossen. Die Raten bleiben gleich. Bei einer zugesagten Effektivverzinsung kann man doch nicht die ersparte Mwst. über die ganze Laufzeit im Kreditbetrag mit kalkulieren und dann monatelang nicht zurückzahlen. Der Autoverkäufer sagt, er wäre kein Bankfachmann.
Ein E-Auto ist aktuell immer noch nicht langstreckentauglich. Autos mit Verbrennungsmotor haben langfristig keine Zukunft. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, ein Auto mit Verbrennungsmotor für 4 oder 5 Jahre günstig zu leasen und anschließend ein Elektroauto zu finanzieren oder zu kaufen.
@Biene2020: Den Vergleich mit der 3-Wege-Finanzierung erfolgt in einem gesonderten Arbeitsblatt (Barkauf, Kredit oder 3WF). Dort können Sie ganz rechts in der Tabelle die Schlussrate eintragen und auch berechnen, welchen Einfluss eine Anschlussfinanzierung der Schlussrate auf den Vergleich hat. (maa)