Der Hausherr Sebastian Haverkotte vor seinem Eigenheim in Stadtlohn. Hier wurden dank Förderung der NRW.BANK gleich mehrere Maßnahmen zur Modernisierung des Wohnraums erfolgreich umgesetzt.
Die Wohnraumförderung in NRW im Überblick
Sie möchten in Nordrhein-Westfalen ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen, kaufen oder modernisieren und wüssten gerne, ob Sie dafür Fördermittel in Anspruch nehmen können? Wir unterstützen im Auftrag des Landes Privatpersonen mit geringem bis mittlerem Einkommen bei Investitionen in selbst genutztes Wohneigentum. Dazu vergeben wir hochsubventionierte Förderdarlehen der Wohnraumförderung des Landes. Diese haben besonders niedrige Zinsen, lange Laufzeiten und gewähren hohe Tilgungsnachlässe. Darüber hinaus bieten wir eigene Förderprogramme mit attraktiven Konditionen an, für die andere Einkommensgrenzen gelten.
Wir fördern selbstgenutztes Wohneigentum ...
Modernisierung
finanzierung
Ihre Hausbank
... über Ihre Stadt- oder Kreisverwaltung
... über Ihre Hausbank
Die dargestellten Programme sind miteinander kombinierbar, auch mit den Angeboten der KfW.
Prüfen Sie jetzt Ihre Chance auf eine Wohnraumförderung
Mit dem interaktiven Chancenprüfer für die Wohnraumförderung des Landes und der Förderprogramme der NRW.BANK vermitteln wir Ihnen eine erste Einschätzung, ob eine der oben dargestellten Förderungen für Sie in Frage kommt, ob Ihr Fall die Voraussetzungen erfüllt und wie Ihre Aussichten auf eine Förderung beim Hausbau oder Hauskauf sind. Bitte beachten Sie, dass die Berechnung nicht alle persönlichen Lebensumstände erfasst. Ein positives Ergebnis ist daher nur ein Richtwert, aus dem sich keinerlei Rechtsanspruch ableitet. Maßgeblich ist hier – je nach Förderprogramm – die Entscheidung der Bewilligungsbehörde beziehungsweise Ihrer Hausbank.
Modernisierung: Ihr Weg zur Förderung
Über die NRW.BANK stehen Ihnen zwei Arten der Förderung mit unterschiedlichen Einkommensgrenzen und Antragsverfahren offen: Programme der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie eigene Förderprogramme der NRW.BANK.
Schritt für Schritt zur energetischen Sanierung
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Bestandsaufnahme – Der erste Schritt ist der Besuch einer Energieberaterin oder eines Energieberaters. Hierbei wird eine Bestandsaufnahme durchgeführt.
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Zielsetzung – In Schritt zwei wird ein Ziel definiert: Welches Energieniveau soll das Gebäude nach der Sanierung idealerweise erreichen? Was ist realistisch?
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Umsetzung – Im dritten Schritt ermittelt man schließlich gemeinsam, welche Maßnahmen konkret in Angriff genommen werden sollen. Hier müssen selbstverständlich auch Fragen der Finanzierung erörtert und Zuschussmöglichkeiten besprochen werden.
Gut saniert ist viel gespart
Eine nachlässig gedämmte Außenwand ist in der Regel für rund 25 Prozent der Energieverluste eines Gebäudes verantwortlich.
Wenn Sie das Hausdach und die Geschossdecken auf den neuesten Stand der Dämmtechnik bringen, sparen Sie 10 bis 20 Prozent Energie.
Eine gut gedämmte Kellerdecke sorgt für eine zusätzliche Energieersparnis von rund zehn Prozent.
Mit neuen Fenstern und Türen können Sie nochmal über 20 bis 25 Prozent Energie einsparen.
Wenn Sie die Heizungsanlage mit Brennwertkesseln, Wärmepumpen oder Biomassekesseln erneuern und eine thermische Solaranlage installieren, sinken die Energiekosten um weitere 20 bis 35 Prozent.
So profitieren Sie von der Wohnraumförderung des Landes NRW
Liegt die betreffende Immobilie in NRW? Wird Sie von Ihnen selbst bewohnt? Bewegt sich Ihr Haushaltseinkommen innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen? Dann können Sie jetzt von der Wohnraumförderung des Landes NRW profitieren. Informieren Sie sich direkt bei der für Sie zuständigen Bewilligungsbehörde und nutzen Sie Ihre Chance auf Förderung!
Kontakt zu Ihrer Bewilligungsbehörde
Die Bewilligungsbehörde – zum Beispiel Ihr örtliches Bauamt – ist Ihre Ansprechpartnerin, wenn es um gefördertes Wohneigentum geht. Wer genau für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier.
Vorbereitung für das Gespräch mit der Bewilligungsbehörde
Erfahren Sie, welche Unterlagen die Bewilligungsbehörde braucht, um Ihren Antrag auf Wohnraumförderung des Landes NRW bearbeiten zu können. Vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie die folgenden Unterlagen mit zum Gespräch.
Hinweis: Diese Checkliste können Sie auch hier als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken.
Diese Belege sind für jede im Haushalt lebende Person, die über eigene Einkünfte verfügt, notwendig. Bitte achten Sie darauf, diese Dokumente vollständig vorliegen zu haben, da diese zur Prüfung einer grundsätzlichen Förderberechtigung von zentraler Bedeutung sind. Abhängig von der Art der Einkünfte gibt es unterschiedliche Nachweise:
- Jüngster Einkommenssteuerbescheid
- Lohn- oder Gehaltsbescheinigung(en) der vergangenen zwölf Monate
- Aktueller Rentenbescheid oder aktueller Bescheid über Versorgungsbezüge
- Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld
- Bei Selbstständigen als Hauptverdiener: Gewinn- und Verlustrechnung des vergangenen Jahres und aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) für das laufende Jahr
- Sonstige Nachweise über weitere Einkünfte (z. B. Unterhaltsleistungen, Vermietung und Verpachtung)
Sollten Dokumente fehlen, können diese nachgereicht werden. Bitte beachten Sie, dass je nach Einzelfall nicht alle oder aber auch weitere Unterlagen zur Klärung der Einkommensverhältnisse erforderlich sein können, um eine abschließende Entscheidung über die Einhaltung der Einkommensgrenze treffen zu können.
Wenn folgende Dokumente für Sie oder eine zum Haushalt gehörenden Person vorliegen, bringen Sie diese bitte ebenfalls zum Termin mit:
- Nachweise über eine Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mindestens 50%)
- Nachweis der Pflegebedürftigkeit bzw. über die Gewährung von Pflegegeld
- Nachweise über Verpflichtungen aus Unterhaltszahlungen, Kreditverträgen o. ä.
- Kauf: Exposé o. ä. inkl. Kaufpreis
- Neubau: Kostenschätzung des Architekten, der Baufirma o. ä., Grundstückskosten
- Modernisierungskosten: Kostenvoranschlag Ihres Handwerkers bzw. einer Firma
Überlegen Sie sich, welchen Beitrag an den Gesamtkosten Sie leisten können:
- Welches Eigenkapital können Sie in die Finanzierung einbringen?
- Welche Arbeiten können Sie in Eigenleistung erbringen, die als Teil einer Gesamtfinanzierung gerechnet werden können?
Wohneigentum: Die Förderdarlehen der NRW.BANK
Höhere Einkommensgrenzen, niedrige Zinsen und lange Zinsbindungen
Die NRW.BANK fördert selbstgenutztes Wohneigentum mit den eigenen Förderangeboten NRW.BANK.Wohneigentum, NRW.BANK.Gebäudesanierung und NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen. Diese haben im Vergleich zu den Programmen der Wohnraumförderung des Landes keine oder höhere Einkommensgrenzen sowie niedrigere Zugangsvoraussetzungen. Beantragt werden sie direkt bei Ihrer Hausbank.
Die Förderprogramme sind – wie alle NRW.BANK-Förderprogramme – zinsgünstig und bieten Ihnen lange Zinsbindungen bei Laufzeiten von bis zu 20 Jahren. Ein weiterer Vorteil für Sie: Sie lassen sich untereinander und mit den Programmen der Wohnraumförderung des Landes kombinieren.
- Das Programm NRW.BANK.Wohneigentum fördert nicht nur den Bau und den Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung, sondern auch die Anschlussfinanzierung bestehender Immobilienkredite.
- Mit dem Förderprogramm NRW.BANK.Gebäudesanierung lässt sich die energetische Sanierung Ihrer selbstgenutzten Immobilie finanzieren, etwa der Einbau neuer Fenster oder die Erneuerung von Heizungsanlagen. Zu den geförderten Verwendungszwecken gehören auch die klimafreundliche Energieerzeugung durch Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher für durch Photovoltaikanlagen erzeugten Strom.
- In besonders nachhaltiges, klimaresilientes und ressourcenschonendes Wohneigentum investieren Sie mithilfe des Programms NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen. Es eignet sich für den Neubau, die Sanierung und den Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum.
In drei Schritten zur Förderung
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Vorbereitung aufs Hausbankengespräch
Vereinbaren Sie zunächst einen Termin mit Ihrer Hausbank, also Ihrer Bank oder Ihrer Sparkasse, bei der bereits Ihre Bankkonten geführt werden. Um gut vorbereitet für diesen Termin zu sein, legen Sie fest, in welchem Rahmen Sie Eigenkapital mit einbringen können und besorgen Sie sich idealerweise vorab einen Kostenvoranschlag für die geplante Baumaßnahme beziehungsweise den Kauf. Auf dieser Basis kann Ihnen Ihr Bankberater dann das passende Förderprogramm empfehlen.
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Termin bei Hausbank
Der Bankberater wird mit Ihnen alle erforderlichen Unterlagen für das Förderdarlehen zusammenstellen, durchgehen und ausfüllen. Anschließend übermittelt die Hausbank den Antrag an die NRW.BANK. Zeitnah wird dieser (zumeist noch am gleichen Tag) geprüft und das Ergebnis sogleich der Hausbank übermittelt.
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Sie können starten!
Die Hausbank informiert Sie im Gespräch darüber, wann Sie genau mit Ihrem Bau-, Modernisierungs- oder Kauf-Vorhaben beginnen können. Je nachdem, um welches Förderprodukt es sich handelt, ist dies sofort nach dem Beratungsgespräch oder erst nach Genehmigung des Antrags der Fall. Erteilen Sie bitte keine Aufträge und unterschreiben Sie keinen Kaufvertrag, bevor Sie von Ihrem Hausbank-Berater grünes Licht dazu erhalten haben!
Eigenheim sanieren mit Förderdarlehen
Der Tilgungsrechner: So entwickelt sich Ihr Darlehen
Mit unserem Tilgungsrechner können Sie verschiedene Darlehensverläufe und Ratenhöhen simulieren. Bestimmen Sie das Förderprogramm, die Laufzeit und die Höhe des Darlehens und verschaffen Sie sich einen Eindruck von Ihren monatlichen Raten.
Netzwerken und informieren
Hier finden Sie Links zum Thema Bau und Kauf eines Eigenheims. Profitieren Sie von vielfältigen Erfahrungen in der Finanzierung des Hausbaus und tauschen Sie sich über Fördermaßnahmen aus, die es möglich machen, ein Haus zu kaufen.
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