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Die Klage wird erneut abgewiesen: kein Schadenersatz für "Nirvana-Baby" Spencer Elden.

Los Angeles (aoh) - Die Klage wegen Verbreitung von Kinderpornografie komme zu spät, urteilte ein Gericht in Los Angeles. Kläger Spencer Elden hätte innerhalb von zehn Jahren nach der Veröffentlichung des Bildes vor Gericht treten müssen. Der mittlerweile 31-jährige Elden hat damit keinen Anspruch auf die geforderten 150.000 Dollar Schadenersatz.

Das 1991 entstandene Cover des Nirvana-Albums "Nevermind" zeigt den vier Monate alten Elden nackt in einem Pool, wie er scheinbar nach einer an einem Angelhaken befestigten Dollarnote greift. Für das Bild, das als Albumcover über 30 Millionen Mal verkauft wurde, habe Elden nach eigenen Angaben nie eine Entschädigung erhalten.

Eldens Anwälte ließen verlauten, dass er die Entscheidung des Gerichts anfechten wolle. Es sei für ihn "unmöglich, kein Opfer mehr zu sein, solange die Aufnahme weiter verbreitet wird", sagten sie gegenüber dem Rolling Stone. Eldens letzte Klage war bereits im Januar erfolgt und ebenfalls abgewiesen worden.

Im Widerspruch zur Klage steht die Tatsache, dass Elden das Artwork in der Vergangenheit immer wieder nachstellte. Er soll Berichten zufolge sogar von ihm signierte "Nevermind"-Cover über Ebay verkauft haben. Außerdem schmückt ein Tattoo mit dem Schriftzug "Nevermind" seine Brust.

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Nirvana

Nirvana,  | © Motor (Fotograf: ) Nirvana,  | © Motor (Fotograf: ) Nirvana,  | © Motor (Fotograf: ) Nirvana,  | © Motor (Fotograf: )

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laut.de-Porträt Nirvana

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