Projektskizze
Das Vorhaben analysiert die Patentierung von humanen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen) anhand der einschlägigen Entwicklungen des Rechts, juristischer Auslegungsprozesse, ethischer Stellungnahmen und der gesellschaftlichen Diskussionen auf internationaler und nationaler Ebene. Es richtet sich auf ein Patentwesen, das in den letzten Jahrzehnten um wesentliche Funktionen erweitert wurde aufgrund wissenschaftlich-technischer Umbrüche, gesetzgeberischer Initiativen, nicht-legislativer Rechtsfortbildung und zivilgesellschaftlicher Aktivitäten. Diese Erweiterung verursacht eine bisher nicht erforschte Ethisierung und Politisierung der Patentierung in der Stammzellforschung und im Bereich ihrer Anwendungen. Diese Funktionserweiterung des Patentwesens ist Teil eines gesamtgesellschaftlichen Wandels, in dem angesichts rasant anwachsender biotechnologischer Eingriffsmöglichkeiten in Lebensstrukturen über nationale Ebenen hinaus nach neuen Regelungen für Forschung und Entwicklung gesucht wird. Aufgrund der neuen Rolle des Patentwesens wird das ethisch-rechtlich sensible Spannungsfeld zwischen der Förderung wissenschaftlicher Innovationen und der Sicherung sowie Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen durch Patente um bisher wenig erforschte Herausforderungen erweitert. Sie betreffen die Steuerung der gesamten Lebenswissenschaften, sodass die im Projekt gewonnenen Ergebnisse aus dem Bereich der Stammzellforschung und ihrer medizinischen Anwendungen auf diesen größeren Handlungszusammenhang übertragen werden können. Ziel ist es, Eckpunkte für eine Urteilsbildung zu erarbeiten, die erlauben, differenziert zwischen ökonomischen Interessen und ethisch-rechtlichen Argumenten abzuwägen.
Die Analyse der Probleme und die Erarbeitung der Lösungsstrategien erfolgen in zwei Teilprojekten. Das Teilprojekt Ethik ist an der Universität Heidelberg, das Teilprojekt Recht an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften verortet. Die Arbeitsgruppe wird bereichert durch die kontinuierliche Mitarbeit von international erfahrenen Rechts- und Patentanwälten. Externe Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft werden in regelmäßigen Abständen die (Zwischen-)Ergebnisse des Vorhabens begutachten und sie mit den Beteiligten in Workshops diskutieren.
Beginn des Projekts: 1. Mai 2016; Laufzeit: 36 Monate
BMBF-Förderkennzeichen: 01GP1603A-B