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© Johannes Jacob

Geldauflagen und Bußgelder für den Denkmalschutz

Ihre Zuweisung von Geldauflagen ist eine große Hilfe für unser bauliches Erbe
Geldauflagen und Bußgelder, die der Deutschen Stiftung Denkmalschutz von Strafgerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzämtern zugewiesen werden, ermöglichen es uns, bedrohte Denkmale zu retten. Die Stiftung erhielt insgesamt bereits mehr als 8.700 Zuweisungen. Mit den daraus resultierenden Zahlungen von mehr als 6,6 Millionen Euro konnte sie schon die denkmalgerechte Restaurierung vieler gefährdeter Kulturdenkmale fördern. Für das unserer Stiftung hierdurch entgegengebrachte Vertrauen sind wir sehr dankbar. Denn diese Zuweisungen sind ein wichtiger Baustein für die Arbeit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Um weitere Kulturdenkmale als lebendige Orte der Geschichte zu erhalten, brauchen wir Ihre Unterstützung. Ihre Zuweisung hilft.

Wo wir ansetzen
Historische Bauwerke zu erhalten, ist das Ziel und die Aufgabe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Dabei setzen wir uns bundesweit für Denkmale aller Gattungen ein – vom Bodendenkmal über das Bauwerk bis zum historischen Garten. Es ist ein ganzheitlicher Ansatz, der die Arbeit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz so besonders macht. Er reicht von der Notfall-Rettung gefährdeter Denkmale über pädagogische Schul- und Jugendprogramme bis zum bundesweiten Tag des offenen Denkmals®. Mit all diesen Maßnahmen helfen wir, kostbare Kulturschätze zu erhalten.

Die Projektförderung wird bei uns zudem großgeschrieben. Mehr als 6.500 Denkmale konnten mit Hilfe unserer Stiftung bereits gerettet werden. Das Spektrum ist groß. Öffentliche Bauten, Industriedenkmale, Sakralbauten, Burgen, Gedenkstätten und Gründenkmale gehören dazu. Einen Überblick über die Vielzahl der von uns geförderten historischen Zeugnisse aller Kategorien finden Sie hier

Jedes Jahr fördern wir einige hundert Denkmale. Eine Auswahl unserer aktuellen Förderprojekte finden Sie hier.

Gerne nennen wir Ihnen auf Wunsch ein aktuelles Förderprojekt in Ihrer Region. Denn wir sind bundesweit aktiv.

Ihre Zuweisung ist bei uns gut aufgehoben
Bitte helfen auch Sie uns durch Ihre Zuweisung von Geldauflagen oder Bußgeldern, damit wir gemeinsam Einzigartiges erhalten können. Wir sorgen für eine transparente Geldauflagenverwaltung.

Wir sichern Ihnen zu:

  • zuverlässige und tagesaktuelle Meldungen der eingehenden sowie ausbleibenden Zahlungen von Geldauflagen an die Behörden
  • gesondertes Geldauflagenkonto, um die irrtümliche Ausstellung einer Spendenbestätigung zu vermeiden
  • Verwendung der Geldauflagen für unsere satzungsgemäßen Aufgaben
  • Transparenz und Rechenschaft: Information an alle Oberlandesgerichtsbezirke über die Höhe der zugewiesenen und bezahlten Geldauflagen sowie deren Verwendung
  • Offenlegung der Bilanz im Jahresbericht und Prüfung durch die Stiftungsaufsicht des Landes NRW, das Finanzamt Bonn und eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wir sind dankbar für Ihr Engagement. Und wir freuen uns natürlich sehr, wenn Sie uns weiterempfehlen.

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Materialien

Aktenaufkleber, Sonderzahlscheine für Zahlungspflichtige und vieles mehr können Sie hier bestellen.

Jahresbericht 2023

Aktuelle Projekte

Ansprechpartnerin

Ina Kesehage

Geldauflagen

0228 9091-255

Geldauflagenkonto

IBAN 
DE59 3804 0007 0305 5555 02
BIC COBA DE FF XXX