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Das Bild zeigt einen Arbeiter in einem Fensterbetrieb
WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG
Für Unternehmen da

Förder-Informationen

Überblick über die Förderprogramme
Investitionszuschüsse für Gründung, Wachstum und Beratung

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm
Aus dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) für die gewerbliche Wirtschaft werden Zuschüsse in einer Höhe von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionen zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in Datteln (C-Fördergebiet) gewährt. Die Fördermittel unterstützen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Die Fördermittel des RWP sind bestimmt für:

  • gewerbliche Investitionen, durch die Arbeitsplätze neu entstehen oder gesichert werden. Alternativ können auch Lohnausgaben für Arbeitsplätze gefördert werden, die durch das Investitionsvorhaben von KMU geschaffen werden,
  • nicht-investive Vorhaben wie beispielsweise Beratung, Schulung und die Bildung von Humankapital,
  • Markteinführung von innovativen Produkten, wenn sie maßgeblich durch eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Unternehmen entwickelt worden sind. 

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt. In verschiedenen Wirtschaftsbereichen ist die Förderung ausgeschlossen bzw. eingeschränkt.

Meistergründungsprämie NRW

Die Meistergründungsprämie fördert erfolgreich Gründungen, Firmenübernahmen und mehrheitliche Beteiligungen von Handwerksmeistern mit einem Zuschuss von 7.500 Euro.
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Gründerstipendium NRW

Gründerinnen und Gründer können mit monatlich 1.000 Euro bis zu ein Jahr lang gefördert werden. Die Geschäftsidee muss im Vergleich zum Stand der Technik verbessertes Produkt oder Verfahren oder eine neue Dienstleistung mit einem deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmalen enthalten.
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Existenzgründungshilfen der Bundesagentur für Arbeit

Zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit der Existenzgründung können Gründer, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, einen Gründungszuschuss zu beantragen. Arbeitslosengeld-II-Bezieher können das Einstiegsgeld beantragen.
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Beratungsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen

Nähere Informationen zur Förderung von Beratungsdienstleistungen für Gründer und bestehende Unternehmen finden Sie auf der Seite des Startercenters NRW.

Potenzialberatung

In immer kürzeren Abständen müssen Betriebe Chancen und Risiken erkennen und flexibel auf Veränderungen reagieren. Doch im betrieblichen Alltag fehlt häufig die Zeit für die Entwicklung von Modernisierungsmaßnahmen und Unternehmensstrategien. Hier setzt die Potenzialberatung an: Beginnend mit einer Stärken- und Schwächenanalyse des Unternehmens werden Potenziale ausgelotet und gemeinsam mit den Beschäftigten Maßnahmen für die Zukunftssicherung des Unternehmens entwickelt.
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Förderkredite

Förderprogramme der Investitionsbank NRW
Die NRW.BANK ist das zentrale Förderinstitut in Nordrhein-Westfalen. Sie ist für die Entwicklung einer Reihe von Landesförderprogrammen für die gewerbliche Wirtschaft zuständig.

Förderkreditprogramme der KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt der Wirtschaft zur Finanzierung von Investitionen, Innovationen und Beteiligungen eine Reihe von Förderkreditprogrammen zur Verfügung.

Innovationsfinanzierungen

Technologie- und innovationsbezogene Förderprogramme 
Beim Zentrum für Innovation und Technik in NRW erhalten Sie Informationen über technologie- und innovationsbezogene Förderprogramme des Landes NRW, des Bundes und der EU.

Förderprogramme zur Energieeinsparung und zur Anwendung erneuerbarer Energien

Gebündelte Informationen zu Förderprogrammen 
Die Energieagentur NRW bündelt Informationen zu den Förderprogrammen in Bezug auf Energieeinsparung und die Anwendung erneuerbarer Energien.

Kontakt

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Cordula Brink

Leiterin Wirtschaftsförderung
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Dennis Schulte

Wirtschaftsförderung