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Inhalt

Text gilt ab: 24.04.2024

5.   Jugendschutz

1Eine wesentliche Gefahr bei Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur und des Internetzugangs, der durch technische Vorkehrungen und Aufsicht begegnet werden soll, ist die Einsichtnahme und Verbreitung jugendgefährdender Medieninhalte. 2Beim Auffinden derartiger Inhalte kann sich die Schule an www.jugendschutz.net wenden, das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet.
3Die Obersten Landesjugendbehörden (im Freistaat Bayern: Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales) werden durch jugendschutz.net bei der Durchsetzung des Jugendschutzes im Internet unterstützt; weiterführende Informationen finden sich unter https://www.stmas.bayern.de/jugendschutz/jugendmedienschutz/.