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§ 1 - Agrarstatistikgesetz (AgrStatG)

neugefasst durch B. v. 17.12.2009 BGBl. I S. 3886; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 14.11.2022 BGBl. I S. 2030
Geltung ab 01.09.2002; FNA: 7860-9 Allgemeine landwirtschaftliche Statistik
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§ 1 Anordnung als Bundesstatistik



Nach Maßgabe dieses Gesetzes werden folgende Agrarstatistiken als Bundesstatistiken durchgeführt:

1.
die Bodennutzungserhebung,

2.
die Erhebung über die Viehbestände,

3.
die Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben,

4.
die Ernteerhebung,

5.
die Geflügelstatistik,

6.
die Schlachtungs- und Schlachtgewichtsstatistik,

7.
die Milchstatistik,

8.
die Fischerei- und Aquakulturstatistik,

9.
die Weinstatistik,

10.
die Holzstatistik,

11.
die Düngemittelstatistik.





 

Frühere Fassungen von § 1 AgrStatG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.12.2011Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
vom 04.12.2011 BGBl. I S. 2441

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 AgrStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 AgrStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AgrStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 91 AgrStatG Erhebungseinheiten (vom 16.07.2019)
... entfernt liegenden Betriebsteilen, die einheitlich bewirtschaftet werden, sind die Meldungen nach § 1 für den gesamten Betrieb dort abzugeben, wo sich der Betriebssitz befindet. (4a) ...
§ 93 AgrStatG Auskunftspflicht (vom 19.11.2022)
... Für die Erhebungen zu den Agrarstatistiken nach § 1 besteht Auskunftspflicht, soweit in Absatz 3 nichts anderes bestimmt ist. § 6 Abs. ... Nr. 2), der Gemüseerhebung (§ 2 Nummer 4), der Erhebung über die Viehbestände ( § 1 Nr. 2 ), der Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 1 Nr. 3), der ... (§ 1 Nr. 2), der Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ( § 1 Nr. 3 ), der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung (§ 44 Nr. 2), der Aquakulturstatistik ...
§ 94 AgrStatG Durchführung von Bundesstatistiken (vom 01.07.2015)
... und Darstellung der Ergebnisse. (2) Die Düngemittelstatistik (§ 1 Nr. 11), die Erhebung in Brütereien (§ 48 Nr. 1), die Erhebung in ... für Landwirtschaft und Ernährung obliegen die Aufbereitung der Milchstatistik (§ 1 Nr. 7) aus den ihr nach der Marktordnungswaren-Meldeverordnung vorliegenden Meldungen sowie die ...
§ 95 AgrStatG Erhebungsstellen, Erhebungsbeauftragte (vom 25.07.2006)
... Zur Durchführung der Erhebungen nach § 1 können Erhebungsstellen eingerichtet werden. Die Bestimmung der Erhebungsstellen obliegt den ... bestimmten Zwecke zu treffen. (2) Bei der Durchführung der Erhebungen nach § 1 können Erhebungsbeauftragte eingesetzt werden. Sofern die Erhebungsbeauftragten ehrenamtlich ...
§ 97 AgrStatG Betriebsregister (vom 19.11.2022)
... Zur Vorbereitung, Durchführung und Aufbereitung der Agrarstatistiken nach § 1 Nr. 1 , mit Ausnahme der Flächenerhebung, und nach § 1 Nr. 2 bis 4, 5 (§ 48 Nr. 2), 6 ... der Agrarstatistiken nach § 1 Nr. 1, mit Ausnahme der Flächenerhebung, und nach § 1 Nr. 2 bis 4, 5 (§ 48 Nr. 2), 6 (§ 58 Nummer 1), 8 (§ 65a Nummer 2), 9 (§ 69 Nr. 4) und 10 ... der Länder einheitliche Betriebsregister. Für die Agrarstatistiken nach § 1 Nr. 5 (§ 48 Nr. 1 und 3) führt das Statistische Bundesamt das Betriebsregister. Das ... Zahl der im Betrieb tätigen Personen, 7. die Beteiligung an Bundesstatistiken nach § 1 , 8. die in § 93 Abs. 5 und 6 genannten Kennzeichen zur Identifikation,  ... Die Angaben dürfen 1. Einzelangaben zu Bundesstatistiken nach § 1 , 1a. Vorerhebungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des ...
§ 98 AgrStatG Übermittlung, Verwendung und Veröffentlichung von Einzelangaben (vom 19.11.2022)
... Tabellen mit statistischen Ergebnissen für das Bundesgebiet aus der Geflügelstatistik ( § 1 Nummer 5 ) übermitteln, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1034
Artikel 1 4. AgrStatGÄndG
... 7 wird wie folgt gefasst: „7. die Beteiligung an Bundesstatistiken nach § 1 ,". bb) In Satz 2 wird die Angabe „Absatzes 7" durch die Angabe ... „agrarstatistischen Erhebungen" durch die Wörter „Bundesstatistiken nach § 1 " ersetzt. bbb) In Nummer 2 werden die Wörter „Absätzen 5 und ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2441
Artikel 1 2. AgrStatGÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum". 2. In § 1 Nummer 8 werden die Wörter „Hochsee- und Küstenfischereistatistik" durch die ... März" ersetzt. 25. In § 94 Absatz 1 wird die Angabe „(§ 1 Nummer 8)" durch die Angabe „(§ 65a Nummer 1)" ersetzt. 26. In ... mit statistischen Ergebnissen für das Bundesgebiet aus der Geflügelstatistik (§ 1 Nummer 5) übermitteln, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 06.03.2009 BGBl. I S. 438
Artikel 1 2. AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
...  „Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Vorschrift § 1 Anordnung als Bundesstatistik Teil 2 Agrarstatistiken Abschnitt 1 ... geleitet wird." e) In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „nach § 1 " gestrichen. f) Absatz 6 wird wie folgt gefasst: „(6) Werden ... 93 Auskunftspflicht (1) Für die Erhebungen zu den Agrarstatistiken nach § 1 besteht Auskunftspflicht, soweit in Absatz 3 nichts anderes bestimmt ist. § 6 Abs. 4 des ... und Zierpflanzenerhebung (§ 2 Nr. 3), der Erhebung über die Viehbestände (§ 1 Nr. 2), der Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 1 Nr. 3), der ... (§ 1 Nr. 2), der Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 1 Nr. 3), der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung (§ 44 Nr. 2) und der Erhebung in ... (1) Zur Vorbereitung, Durchführung und Aufbereitung der Agrarstatistiken nach § 1 Nr. 1, mit Ausnahme der Flächenerhebung, und nach § 1 Nr. 2 bis 5 und 10 sowie der ... der Agrarstatistiken nach § 1 Nr. 1, mit Ausnahme der Flächenerhebung, und nach § 1 Nr. 2 bis 5 und 10 sowie der Erhebung nach § 69 Nr. 4 führen die statistischen ... Ämter der Länder einheitliche Betriebsregister. Für die Agrarstatistik nach § 1 Nr. 11 wird das Betriebsregister vom Statistischen Bundesamt geführt. Das Betriebsregister ... Personen, 7. die Beteiligung an a) Bundesstatistiken nach § 1 und b) der Feststellung der Grundgesamtheit nach § 97a  ...
Artikel 2 2. AgrStatGuaÄndG Weitere Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Düngemittelstatistik (§ 1 Nr. 11), die Erhebung in Brütereien (§ 48 Nr. 1) und die Erhebung in ... für Landwirtschaft und Ernährung obliegen die Aufbereitung der Milchstatistik (§ 1 Nr. 7) aus den ihr nach der Marktordnungswaren-Meldeverordnung vorliegenden Meldungen sowie die ... „Zur Vorbereitung, Durchführung und Aufbereitung der Agrarstatistiken nach § 1 Nr. 1, mit Ausnahme der Flächenerhebung, und nach § 1 Nr. 2 bis 4, 5 (§ 48 Nr. 2), ... der Agrarstatistiken nach § 1 Nr. 1, mit Ausnahme der Flächenerhebung, und nach § 1 Nr. 2 bis 4, 5 (§ 48 Nr. 2), 9 (§ 69 Nr. 4) und 10 führen die statistischen ... der Länder einheitliche Betriebsregister. Für die Agrarstatistiken nach § 1 Nr. 5 (§ 48 Nr. 1 und 3) und 11 führt das Statistische Bundesamt das ...