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Artikel 41 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)

Artikel 41 Änderung des Infektionsschutzgesetzes


Artikel 41 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 15. Juli 2016 IfSG § 8, § 9, § 11, § 12a, § 23, § 25, § 29, § 53, § 69, § 74

(2126-13)

Das Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 6a des Gesetzes vom 10. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2229) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 8 Absatz 1 Nummer 4 wird die Angabe „§ 7 Abs. 1 Nr. 36" durch die Wörter „§ 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 38" ersetzt.

2.
§ 9 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

„5.
Tätigkeit in Einrichtungen oder Gewerben im Sinne des § 23 Absatz 5 oder des § 36 Absatz 1 oder 2; Tätigkeit im Sinne des § 42 Absatz 1 bei akuter Gastroenteritis, akuter Virushepatitis, Typhus abdominalis/Paratyphus und Cholera".

b)
In Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe „§ 7 Abs. 1 Nr. 21" durch die Wörter „§ 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 22" ersetzt.

3.
§ 11 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In dem Satzteil vor Nummer 1 wird nach den Wörtern „und spätestens am folgenden Arbeitstag" das Komma gestrichen.

b)
In Nummer 7 wird das Wort „Landkreis" durch die Wörter „Landkreis oder kreisfreie Stadt" ersetzt.

4.
§ 12a wird wie folgt geändert:

a)
Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.

b)
Absatz 2 wird aufgehoben.

5.
In § 23 Absatz 8 Satz 1 werden die Wörter „bis zum 31. März 2012" gestrichen.

6.
Die Überschrift des § 25 wird wie folgt gefasst:

„§ 25 Ermittlungen".

7.
In § 29 Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „§ 36 Abs. 1 oder § 23 Absatz 5" durch die Wörter „§ 23 Absatz 5 oder § 36 Absatz 1" ersetzt.

8.
In § 53 Absatz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 nach dem Wort „ermächtigt" ein Komma eingefügt.

9.
In § 69 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 wird das Wort „den" gestrichen.

10.
In § 74 wird nach den Wörtern „Wer vorsätzlich eine" das Wort „der" gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 41 Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 41 2. BRBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BRBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Artikel 4 BGebRAG Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz zum 1. Oktober 2021 sowie Änderung von Regelungen für die Gebührenerhebung der Länder (vom 16.08.2021)
...  (20) Das Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (BGBl. I S. 1594 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...

Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2615
Artikel 9 IfSMoG Änderung des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
... „(20) Das Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (BGBl. I S. 1594 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...