Politik
Ministerpräsidentenkonferenz für mehr Inklusion
Freitag, 25. Oktober 2024
Leipzig – Für die Förderung der selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen sprachen sich heute die Regierungschefinnen und -chefs der Länder aus. Ein entsprechender Beschluss erfolgte im Rahmen der Ministerpräsidentenjahreskonferenz in Leipzig.
In dem Beschluss heißt es, die Gesellschaft trage die Verantwortung, vorhandene Einstellungs- und Umweltbarrieren für Menschen mit Behinderungen schrittweise abzubauen und Inklusion zu fördern. Dabei seien die Betroffenen einzubeziehen und das individuelle Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen zu respektieren.
Unter anderem solle der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Fachministerkonferenzen bis Ende 2026 anlassbezogen die Gelegenheit gegeben werden, politikfeldbezogene Erfordernisse gemeinsam zu besprechen.
Genau dies hatten die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen in der unmittelbar vor der Jahreskonferenz der Länderchefinnen und -chefs der Länder veröffentlichten sogenannten „Leipziger Erklärung“ gefordert.
Um den menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention nachzukommen, müsse die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gewährleistet werden, heißt es in der Erklärung weiter.
Dazu gehöre insbesondere, dass individuelle Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen zu wahren und es ihnen zu ermöglichen, außerhalb von Sonderstrukturen zu lernen, zu leben und zu arbeiten.
In dem Beschluss der Länder wird dazu unter anderem darauf verwiesen, dass sich die in den Fachkräftestrategien der Länder geplanten Maßnahmen, etwa mit dem Ziel einer Erleichterung und Beschleunigung der Berufsanerkennung und der Harmonisierung von landesrechtlichen Regelungen, auch positiv auf die Situation von Menschen mit Behinderungen auswirken würden.
Zudem werde mit dem Bundesteilhabegesetz „ein wichtiger Weg beschritten, deutlich stärker auf die individuellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in ihrem jeweiligen sozialräumlichen Kontext einzugehen“.
Zur Zielstellung dieses Gesetzes bekenne man sich ausdrücklich, bitte aber den Bund mit Blick die „Ausgabendynamik im Bereich der Eingliederungshilfe“ einen „transparenten und zukunftsfähigen Modus für einen Mehraufwandsausgleich“ zu schaffen.
Die Länderchefs fordern außerdem die Bundesregierung erneut auf, Hindernisse bei der Gewährleistung des uneingeschränkten Zugangs zu Leistungen der Pflegeversicherung für alle Menschen mit Behinderungen zu beseitigen. Insbesondere müssten jene Menschen, die pflegebedürftig und versichert sind und in bestimmten Wohnformen der Eingliederungshilfe leben, mit anderen (Pflege)-Versicherten gleichgestellt werden. © aha/may/aerzteblatt.de