Ausland
Streit in Italien um Leihmutterverbot
Dienstag, 22. Oktober 2024
Rom – In Italien gibt es Streit wegen eines neuen Gesetzes, das auch verbietet, von Leihmüttern im Ausland Kinder austragen zu lassen.
Die Ärzteschaft wies Forderungen der Rechtsregierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, solche Fälle aus dem Ausland bei den italienischen Behörden künftig gleich zu melden, als Aufruf zur „Denunziation“ zurück. Häufig geht es dabei um Leihmutterschaften in Ländern wie der Ukraine oder Georgien.
In Italien ist das kommerzielle Austragen von Kindern durch fremde Mütter bereits seit 2004 verboten. Mit der Mehrheit der seit zwei Jahren amtierenden Rechts-Koalition hat das Parlament vergangene Woche nun ein Gesetz verabschiedet, das auch Strafen für italienische Paare vorsieht, die Frauen im Ausland für solche Dienste in Anspruch nehmen. Darauf stehen künftig bis zu zwei Jahre Haft und bis zu einer Million Euro Geldstrafe.
Die Koalition aus drei rechten und konservativen Parteien begründet das Verbot damit, dass die traditionelle Familie besser geschützt werden solle. Aus Sicht von Kritikern wird hingegen homosexuellen oder unfruchtbaren Paaren die Möglichkeit genommen, eigene Kinder zu bekommen. Deshalb gab es gegen den Beschluss schon vergangene Woche Protest.
Für neue Aufregung sorgte nun Familienministerin Eugenia Roccella. Die Abgeordnete von Melonis Rechtspartei Fratelli d'Italia (Brüder Italiens) sagte dem TV-Sender La7: „Ein Beamter – und auch ein Arzt – ist verpflichtet, Fälle von vermuteten Verstößen gegen das Leihmutterschaftsgesetz der Staatsanwaltschaft zu melden.“
Für sie gebe es „keinen Unterschied“ zwischen Leihmutterschaften sowie dem Kauf oder Verkauf eines Kindes, was überall auf der Welt ein Verbrechen sei. Andere Fratelli-Politiker hatten zuvor geäußert, Leihmutterschaften seien „schlimmer als Pädophilie“.
Der Präsident des italienischen Ärzteverbandes Fnomceo, Filippo Anelli, wies die Aufforderung der Ministerin zurück. „Unsere Aufgabe ist es zu heilen, nicht zu denunzieren“, sagte der Mediziner.
Anelli verwies auf den medizinischen Ehrenkodex und auch auf das italienische Strafgesetzbuch, wonach ein Arzt von einer Meldepflicht befreit sei, wenn eine solche Meldung den Patienten einem Strafverfahren aussetzen würde.
Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau für sogenannte Wunscheltern ein Kind aus und überlässt ihnen dieses nach der Geburt. In Deutschland ist dies ebenso wie die Vermittlung verboten.
In anderen Ländern ist Leihmutterschaft hingegen erlaubt. Nach Schätzungen nehmen in Italien pro Jahr etwa 250 Paare die Dienste von ausländischen Leihmüttern in Anspruch. In großer Mehrheit handelt es sich dabei um heterosexuelle Beziehungen. © dpa/aerzteblatt.de