Abwasserbeseitigung
Klärwerk Vetschau, Klärbecken (© Thomas Kläber) Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden (Stadtwerke, Zweckverbände, Ämter). Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der brandenburgischen Gewässer, der Siedlungshygiene und Gesundheit aller Brandenburgischen Bürger und Bürgerinnen. Als grundlegender Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge bestimmt auch die Abwasserbeseitigung die Lebensqualität in allen Regionen des Landes.
Rückblickend wurden im Land Brandenburg seit 1990 große Fortschritte beim Aufbau der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung erzielt. Im Ergebnis der gemeinsamen Anstrengungen von Land und Kommunen waren Ende 2011 ca. 87 Prozent der Bevölkerung über eine öffentliche Kanalisation an Brandenburger und Berliner Kläranlagen angeschlossen; ca. 10 Prozent der Bevölkerung sind an Abwassersammelgruben angeschlossen. Somit wird insgesamt das Abwasser von ca. 97 Prozent in 246 kommunalen Kläranlagen gereinigt. Daneben werden diese Abwasserbehandlungsanlagen auch für die Reinigung von Abwasser aus Gewerbe und Industrie vorgehalten und genutzt. Insbesondere im ländlichen Raum können neben kleinen kommunalen Kläranlagen unter bestimmten Voraussetzungen auch Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben dauerhaft eingesetzt werden. Weitere Informationen über den aktuellen Stand enthält der Lagebericht 2013.
Heute hat das Land Brandenburg die in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie vorgegebenen Anforderungen - insbesondere was die fristgemäße Errichtung von Kanalisationen und die Ausstattung von Kläranlagen betrifft - im Wesentlichen umgesetzt. Das Land und die Europäische Kommission haben diese Arbeit zwischen 1991 und 2012 finanziell mit rund 1,019 Mrd. Euro gefördert. Die Auswahl der ökologisch und ökonomisch günstigsten Variante zur Durchführung der Abwasserbeseitigung obliegt den Kommunen im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben. Hierbei spielt angesichts des demografischen Wandels auch die Zukunftsfestigkeit der bestehenden Lösungen eine wichtige Rolle. Im Rahmen der mindestens 5-jährig fortzuschreibenden Abwasserbeseitigungskonzepte sind die Gemeinden gehalten, auch die mittelfristige Entwicklung und deren Einfluss auf die Gebühren zu berücksichtigen.
Die Förderpolitik wird sich zukünftig noch stärker auf die Strukturanpassung orientieren. Die brandenburgische Landesregierung unterstützt durch klare Anforderungen bei der Investitionsförderung das notwendige Problem- und Kostenbewusstsein bei den kommunalen Aufgabenträgern. Für eine Gewährung von Zuwendungen sind jedoch auch Transparenz und aktive Bestrebungen zur Kostensenkung seitens der kommunalen Aufgabenträger eine unabdingbare Voraussetzung. Deshalb unterstützt das Land Brandenburg ausdrücklich auch den freiwilligen Kennzahlenvergleich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Ein besonderer Schwerpunkt im Bereich der Kommunalabwasserbeseitigung wird auch zukünftig in der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie liegen. Hierfür steht neben der Sanierung von Kläranlagen, und Kanalnetzen die Erschließung etwaig noch vorhandener Optimierungspotentiale im Bereich des Betriebs kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen im Vordergrund.