Der BDZV im Überblick
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. ist die Spitzenorganisation der Zeitungsverlage in der Bundesrepublik Deutschland. Über seine elf Landesverbände gehören ihm 298 Tageszeitungen mit einer Gesamtauflage von 16,5 Millionen verkauften Exemplaren sowie 13 Wochenzeitungen mit rund eine Million verkauften Exemplaren an. Der Verband, der seinen Sitz seit August 2000 in Berlin hat, entstand 1954 durch den Zusammenschluss des Gesamtverbands der Deutschen Zeitungsverleger (der Organisation der Lizenzträger) und des Vereins Deutscher Zeitungsverleger. Letzterer hatte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die 1933 unterbrochene Tradition der 1894 gegründeten ersten großen Verlegerorganisation fortgesetzt.
Die Aufgaben, die die Gründer dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger aufgetragen und in der Satzung niedergelegt haben, basieren auf den Erfahrungen, Bestrebungen und Zielen seiner Vorläuferorganisationen. Der BDZV bezweckt die Wahrung und Vertretung der gemeinsamen ideellen und wirtschaftlichen Interessen der Verlage. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- die Wahrung der Unabhängigkeit der demokratischen deutschen Zeitungen,
- die Wahrung der publizistischen Aufgabe der deutschen Zeitungsverleger,
- die Wahrung und Förderung des Ansehens der Zeitungsverlage in der Öffentlichkeit und deren Vertretung gegenüber Bundesregierung, Volksvertretung, Behörden und Organisationen,
- die Wahrung eines dem Berufsstand angemessenen Wettbewerbs und die Bekämpfung unlauterer Werbung sowie aller Methoden eines Verdrängungswettbewerbs,
- die Förderung der Ausbildung des Nachwuchses in den Zeitungsverlagen,
- die Führung von Verhandlungen in sozialrechtlichen Angelegenheiten und der Abschluss von Tarifverträgen,
- die Erteilung von Auskünften und die Erstattung von Rechtsgutachten in grundsätzlichen Fragen des Zeitungswesens,
- die Pflege internationaler Beziehungen.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.). Organe sind das Präsidium, das Erweiterte Präsidium und die Delegiertenversammlung.
Die Delegiertenversammlung besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums und den von den Mitgliedsverlagen gewählten Delegierten, deren Zahl sich nach der Höhe der Auflage und der Zahl der Mitgliedsverlage des jeweiligen Landesverbands richtet. Ihre Aufgabe ist vor allem die Behandlung pressepolitischer Grundsatzfragen sowie die Wahl des Präsidenten und seiner vier Stellvertreter. Sie hat auch über Solidarmaßnahmen bei Tarifauseinandersetzungen zu entscheiden.
Das Präsidium repräsentiert den Bundesverband in der Öffentlichkeit und führt den Verband.
Das Erweiterte Präsidium besteht aus dem Präsidenten, seinen Stellvertretern und den jeweiligen Vorsitzenden der Mitgliedsverbände. Es unterstützt den Präsidenten in seiner Tätigkeit für den Bundesverband und achtet auf die Durchführung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung.
(11/2010)