Studium A bis Z
Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)
Der AStA (Allgemeine Student/innenausschuss) ist das oberste Organ der Student/innenschaft und wird einmal im Jahr gewählt. Er vertritt die Interessen der Studierenden innerhalb der Uni und kümmert sich auch sonst um die Belange der Studierenden im Unialltag. Hier geht es zum AStA der Universität zu Köln.
Angleichen des Personenstands
Die UzK bietet transidenten Personen, die einen Antrag auf Änderung ihres Vornamens oder ihres Personenstands gemäß dem Transsexuellen Gesetz (TSG) gestellt haben, die Möglichkeit, sich direkt mit ihrem gewünschten "neuen" Vornamen in allen Systemen der Universität registrieren zu lassen. Ziel ist es, diese Personengruppe zu unterstützen und ihre besondere Situation anzuerkennen.
Die Universität zu Köln wird Ihren Wunsch nach Änderung/ Anpassung des Vornamens und des Personenstandes schnell und unkompliziert umsetzen. Gerne können Sie sich hierzu mit Ihrem Wunsch auf Änderung/ Anpassung des Personenstandes und des Vornamens an das Studierendensekretariat wenden. Reichen Sie hierzu bitte unter Angabe Ihrer Matrikelnummer entweder Ihren Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität oder den Beschluss des Amtsgerichts oder Ihren Antrag an das Amtsgericht auf Änderung des Namens zusammen mit einem Dokument zum Verifizieren Ihrer Identität (Personalausweis, Pass, Studierendenausweis, Führerschein, etc.) ein. Gerne können Sie die Dokumente als Scan/ digital per E-Mail an: studsek@verw.uni-koeln.de einreichen. Die Änderung/ Anpassung Ihres Vornamens und Ihres Personenstandes wird in der Regel innerhalb von zwei Werktagen umgesetzt. Nach Umsetzung der Änderung finden Sie auch alle elektronischen Bescheinigungen in Ihrem KLIPS-Account mit den aktuellen Daten.
Anschrift, Änderung
Sie können Ihre Studien- und Heimatadresse über die Applikation "Meine Adressen" in Ihrem KLIPS 2.0-Account verwalten und ändern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des KLIPS 2.0-Supports.
Ausschlussfrist
Ausschlussfrist bedeutet, dass das Datum des Eingangsstempels (bzw. das Datum der Online-Bewerbung) gilt. Fällt das Fristende auf einen Sonn- oder Feiertag, so verlängert sich die Frist abweichend von den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht bis zum Ablauf des nachfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW).
Bachelor-Studiengänge (Studienangebot)
Eine Übersicht über alle an der Universität zu Köln angebotenen Bachelorstudiengänge finden Sie auf den Seiten der Zentralen Studienberatung (Studiengänge mit Abschluss Bachelor).
BAföG
Allgemeine Informationen zum BAföG finden Sie auf den Seiten des Kölner Studierendenwerks. Die Bescheinigung (Immatrikulationsbescheinigung) zur Vorlage fürs BAföG-Amt können Sie selbst über Ihren KLIPS 2.0-Account ausdrucken: dazu folgen Sie dem Link auf unserer Seite zu den Self Services. Auf der Immatrikulationsbescheinigung findet sich unten ein Verifikationscode, mit dem das BAföG-Amt die Echtheit der Bescheinigung überprüfen kann.
Bankverbindung
Die Bankverbindung zur Zahlung des Semesterbeitrags finden Sie im KLIPS 2.0 Self Service unter Semesterbeitragsstatus. Zusätzlich haben wir alle Zahlungsinformationen auf unserer Website hinterlegt.
Behinderung und Studium
Alle Beratungs- und Serviceangebote finden Sie auf den Seiten des Servicezentrums Inklusion.
Belegphasen
Die Terminpläne werden auf den Seiten des KLIPS-2.0-Supports hinterlegt. Die Fakultäten bzw. z. T. auch die einzelnen Fachbereiche/Institute entscheiden eigenständig, ob Sie z. B. an der 3. Belegungsphase teilnehmen oder verbleibende Plätze ausschließlich über eine Restplatzvergabe vergeben. Deswegen müssen Sie bei konkreten Rückfragen bitte die Fakultät/das Institut/das Departement/den Fachbereich kontaktieren, um dort nachzufragen.
Beruflich Qualifizierte - Bewerbung
Beruflich Qualifizierte (studieren ohne Abitur). Auch ohne Abitur können Sie als in der beruflichen Bildung Qualifizierte unter bestimmten Voraussetzungen studieren. Je nach beruflicher Vorbildung variieren die Möglichkeiten im Hinblick auf den Hochschulzugang.
Es wird zwischen drei Gruppen von Bewerber/innen unterschieden. Ausführliche Informationen finden Sie bitte unter diesem Link hier.
Beurlaubung
Den Antrag zur Beurlaubung sowie weiterführende Informationen (semesterbeitragsfrei oder semsterbeitragspflichtig) finden Sie hier.
Bewerbung - Fristen
Einen Überblick über alle Fristen zu Ihrer Bewerbung für ein erstes Fachsemester an der Universität zu Köln finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass bei bestimmten Studiengängen die Bewerbung regulär über das Online-Bewerbungsportal der Universität zu Köln erfolgt, für diese Studiengänge jedoch zusätzlich vorab die Registrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (DoSV, hochschulstart.de) erforderlich ist.
Hinweis für die Studiengänge Human- und Zahnmedizin. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH, hochschulstart.de).
Einen Überblick über alle Fristen zu Ihrer Bewerbung für ein höheres Fachsemester, Master, Gasthörer und Promotion finden Sie hier.
Die Bewerbungstermine für Masterstudiengänge finden Sie in unseren Masterfahrplänen.
DAAD - Deutscher Akademischer Austauschdienst
Der Deutsche Akademische Austauschdienst ist der größte deutsche Stipendiengeber. Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie beim International Office.
Einschreibung 1. Fachsemester (grundständige Studiengänge)
Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, können Sie sich einschreiben. In der Rubrik Einschreibung finden Sie unter Ihrem Abschluss und als nächsten Menüpunkt 1. Fachsemester umfangreiche Informationen zur Einschreibung im 1. Fachsemester. Bitte beachten Sie die dort hinterlegten Hinweise, da unvollständige Unterlagen nicht bearbeitet werden können. Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie in der Rubrik FAQ.
ERASMUS
ERASMUS ist das Mobilitätsprogramm der Europäischen Union. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Portals der Universität zu Köln. Dort finden Sie auch weiterführende Links zu den Zentren für Internationale Beziehungen der Fakultäten.
Erstattung (Semesterbeitrag)
Eine Erstattung des Semesterbeitrags ist für das Wintersemester bei einer Exmatrikulation bzw. einem Rücktritt vom Studium bis zum 30. September möglich, im Sommersemester bei einer Exmatrikulation bis zum 31. März. Beachten Sie bitte, dass eine Erstattung des Semesterbeitrags maximal drei Jahre nach erfolgter Zahlung möglich ist. Ansprüche auf Erstattung von Zahlungen vor mehr als drei Jahren sind verfristet und werden nicht mehr erstattet.↵
Erfolgt die Exmatrikulation nach einem der genannten Daten, so ist unter bestimmten Voraussetzungen die Rückerstattung des Beitrags für das Semesterticket möglich. Zuständig für die Erstattung ist in diesem Fall der Härtefallausschuss des AStAs (Allgemeiner Studierendenausschuss) der Universität.
Erstattungsantrag
Den Antrag zur Erstattung des Semesterbeitrags finden Sie hier.
Erstsemester, Veranstaltungen
Fast alle Fakultäten/Fachbereiche bieten z. T. obligatorische Erstsemesterveranstaltungen an. Allgemeine weiterführende Informationen und Links finden Sie auf den Seiten Start- und Orientierungshilfen zum Studienbeginn der Zentralen Studienberatung.
Exmatrikulation - Bescheinigung für die Einschreibung
Wenn Sie zuletzt bei einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren und sich danach bei der Universität zu Köln immatrikulieren wollen, benötigen Sie unter anderem den Nachweis Ihrer Exmatrikulation bei der zuletzt besuchten anderen deutschen Hochschule. Dies ist auch für Studierende von privaten Hochschulen notwendig:
1) Die ExmatrikulationsBESCHEINIGUNG mit Angabe der bisherigen Hochschul- und Urlaubssemester ist zwingend innerhalb der Einschreibungsfrist zusammen mit den anderen Einschreibungsdokumenten in Ihrer KLIPS 2.0-Account hochzuladen. Ein Nachreichen nach Ablauf der Einschreibungsfrist ist grundsätzlich nicht möglich. Die Angabe der Hochschulsemester muss dabei übereinstimmen mit den Angaben zu Ihren bisherigen Studienzeiten, die Sie in Ihrem KLIPS-Account in der "Akademischen Vorbildung" erfassen.
2) In der Regel ist es möglich, sich bereits vor dem Ende eines Semesters zu exmatrikulieren und zwar mit Wirkung zum Ende des Semesters. Informieren Sie sich bitte an Ihrer vorherigen Hochschule, inwiefern eine Exmatrikulationsbeantragung in Ihrem Fall möglich ist und wie dies noch etwaig ausstehende Lehrveranstaltungen/Prüfungen beeinträchtigen könnte.
3) Folgende Dokumente entsprechen keiner Exmatrikulationsbescheinigung:
a) Ein ExmatrikulationsBESCHEID, z.B. wegen fehlender Rückmeldung (i.d.R. "von Amts wegen") reicht grundsätzlich nicht aus. Auch der Nachweis des Exmatrikulationsantrags ist nicht ausreichend. Ebenso ist ein Abschlusszeugnis oder der Nachweis eines vollständig abgelegten Curriculums in Form eines Transcript of Records kein Nachweis einer Exmatrikulation, da auch danach noch eine weitergehende Einschreibung möglich ist.
b) Exmatrikulationen, die wegen nicht erfolgter Semesterbeitragszahlung erfolgt sind, können nicht akzeptiert werden. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte mit Ihrer vorherigen Hochschule in Verbindung, um den Exmatrikulationsgrund ändern zu lassen. Zulässige Exmatrikulationsgründe sind etwa "Hochschulwechsel" oder ggf. "Studienabschluss".
c) Exmatrikulationen, die "vorläufig", "voraussichtlich" oder "vorbehaltlich" bescheinigt werden, können nicht akzeptiert werden.
4) Ein Beispiel für eine solche Exmatrikulationsbescheinigung mit den notwendigen Angaben (insbesondere die blau markierten) finden Sie unten ("siehe auch"):
sieheauch
Exmatrikulation - Beendigung des Studiums
Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums werden Sie zum Ende des Semesters exmatrikuliert.
Unabhängig davon können Sie sich entweder selbstständig exmatrikulieren oder den Semesterbeitrag für das folgende Semester den Semesterbeitrag nicht mehr zahlen. In letzterem Fall werden Sie automatisch zum Ablauf des Semesters durch das Studierendensekretariat exmatrikuliert. Dabei handelt es sich jedoch um eine Exmatrikulation von Amts wegen.
Zu empfehlen ist eine ordentliche Exmatrikulation durch den Studierenden. Hierzu stellen Sie einen Antrag auf Exmatrikulation. Den Antrag sowie weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Website zur Exmatrikulation.
Bei Exmatrikulation wird auch Ihr Semesterticket automatisch gesperrt zum Zeitpunkt, zu dem die Exmatrikulation wirksam wird.
Exmatrikulation - Dienst
Wenn Sie während Ihres Studiums einen Dienst absolvieren (Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst), müssen Sie sich nicht exmatrikulieren, sondern können einen Antrag auf Beurlaubung stellen.
Exmatrikulation - Nichtaufnahme des Studienplatzes (Rücktritt vom Studium)
Wenn Sie eine Zulassung zu einem 1. Fachsemester an der Universität zu Köln erhalten haben, das Studium aber nicht antreten wollen, können Sie problemlos vor Beginn des Semesters (bis zum 31. März für ein Sommersemester bzw. bis zum 30. September für ein Wintersemester) vom Studium zurücktreten. Dazu füllen Sie den Antrag auf Exmatrikulation aus und geben als Grund "Rücktritt" an. Sofern Sie bereits den Semesterbeitrag überwiesen haben, ist eine Erstattung des Beitrags (bis zum 31. März für ein Sommersemester bzw. bis zum 30. September für ein Wintersemester) möglich, dazu müssen Sie zusätzlich zum Antrag auf Exmatrikulation noch den von Ihnen unterzeichneten Antrag auf Erstattung des Semesterbeitrags einreichen. Beide Anträge finden Sie auf unserer Website zur Exmatrikulation.
Exmatrikulation - Nichtzahlung des Semesterbeitrags
Wenn Sie den Semesterbeitrag nicht fristgerecht zahlen bzw. der Semesterbeitrag nicht fristgerecht unter Ihrer Matrikelnummer verbuchte wurde, werden Sie automatisch exmatrikuliert. Beachten Sie bitte, dass es sich bei der Exmatrikulation um eine Exmatrikulation von Amts wegen handelt. Bei einer Eineschreibung an einer anderen Hochschule/Universität wird diese Exmatrikulation
Bei Exmatrikulation wird Ihr Semesterticket automatisch gesperrt zum Zeitpunkt , zu dem die Exmatrikulation wirksam wird.
Gasthörer/innen
Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Seiten Gasthörer/innen und Seniorenstudierende und auf der Internetseite des Studierendensekretariats.
Gesundheit
Auf dem Gesundheitsportal werden u.a. für Studierende alle gesundheitsbezogenen Services und Informationen der Universität zu Köln angeboten, um die individuelle Gesundheit zu fördern.
Gleichstellungsbeauftragte
Alle Informationen zu Mentoringprogrammen, Richtlinien der Universität zu Köln gegen sexuelle Diskriminierung finden Sie auf den Seiten der Gleichstellungsbeauftragten.
siehe
Graduiertenkolleg
Weiterführende Informationen zu den Graduiertenschulen und Promotionsprogrammen finden Sie auf den Seiten des Albertus Magnus Graduate Centers.
Grundständige Studiengänge
Ein grundständiger Studiengang führt zu einem ersten berufsbefähigenden Hochschulabschluss. Ein Abschluss in einem grundständigen Studiengang ist auch eine Zugangsvoraussetzung für die Zulassung zu einem weiterführenden Studiengang wie z.B. Master. Weitere Informationen finden Sie hier.
Hochschulzugangsberechtigung
Für die Bewerbung / Einschreibung bei der Universität zu Köln müssen Sie über eine sogenannte "allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung" verfügen. Dies ist in den meisten Fällen das Abiturzeugnis oder auch eine Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (nicht zu verwechseln mit der Fachhochschulreife). Es gibt aber auch weitere Hochschulzugangsberechtigungen. Sollten Sie sich sich unsicher sein, ob Sie eine solche notwendige Hochschulzugangsberechtigung besitzen, melden Sie sich bitte beim Studierendensekretariat per E-Mail an: studsek@verw.uni-koeln.de
Auf den Seiten der Zentralen Studienberatung und des Studierendensekretariats finden Sie weitere Informationen, welche Hochschulszugangsberechtigung (HZB) Sie benötigen, um an der Universität zu Köln studieren zu können.
ILIAS - E-Learning-Plattform
Auf den ILIAS-Seiten finden Sie alle verfügbaren E-Learning-Angebote der Universität zu Köln.
Immatrikulation
Auf unseren Seiten sind in der Rubrik Einschreibung alle Informationen zur Einschreibung hinterlegt. Bitte beachten Sie die jeweils für Sie relevanten hinterlegten Informationen.
Immatrikulationsordnung/Einschreibungsordnung der Universität zu Köln
Die Einschreibungsordnung regelt den Ablauf des Studiums in rechtlicher und verwaltungstechnischer Hinsicht. Sie finden die aktuelle Einschreibungsordnung zum Download auf unserer Internetseite.
Kindergeld
Die Zuständigkeit für die Bewilligung des Kindergelds und für alle Fragen zu diesem Thema liegt bei der zuständigen Familienkasse. Die zur Vorlage notwendigen Studienbescheinigungen können im Self Service online ausgedruckt werden. Auf den Studienbescheinigungen ist ein Verifikationscode aufgedruckt, mit dem die Studienbescheinigung von Ämtern verifiziert werden kann.
KLIPS 2.0
KLIPS 2.0 (Kölner Lehr-, Informations- und Prüfungssystem) ist die Bezeichnung des Campusmanagementsystems der Universität zu Köln. Hier verwalten Sie Ihre Bewerbungen, Ihr Studium inkl. Prüfungsan- und Prüfungsabmeldungen oder können sich Dokumente für Ihr Studium herunterladen.
Krankenversicherung - digitales Meldeverfahren
Alle angehenden Studierenden, die unter 30 Jahre alt sind, sind verpflichtet für die Einschreibung die elektronische Übermittlung Ihres aktuellen Krankenversicherungsnachweises bzw. Ihrer Befreiung von der Versicherungspflicht (privat Versicherte) bei Ihrer / einer gesetzlichen Krankenkasse anzufordern. Seit 01.01.2022 muss laut § 199a SGB V die Datenübermittlung zwischen Krankenkassen und Hochschulen in beide Richtungen ausschließlich elektronisch stattfinden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website zur Krankenversicherung.
Lageplan der Universität
Im interaktiven Lageplan der Universität zu Köln sind alle Einrichtungen und Gebäude der Universität zu Köln verzeichnet. Das Studierenden Service Center, in dem Sie auch das Studierendensekretariat finden, hat die Gebäudenummer 102.
Lehramtsstudium
Die zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle der Lehramtsausbildung an der Universität zu Köln ist das Zentrum für Lehrer/innenbildung (ZfL).
Losverfahren
Die Universität zu Köln führt dann ein Losverfahren in Fächern durch, wenn nach allen Nachrückverfahren noch Studienplätze frei geblieben sind; Ab ca. Mitte März für das Sommersemester und ab ca. Mitte September für das Wintersemester. In diesen Fällen verlost das Studierendensekretariat die restlichen Plätze unter den eingegangenen Losanträgen (Bewerbung erfolgt über KLIPS 2.0). Alle Informationen finden Sie auf unserer Website zum Losverfahren.
Masterstudiengänge
Die Bewerbung um Masterstudiengänge erfolgt digital über KLIPS 2.0. Die Zulassungen werden von den Masterzulassungsausschüssen erteilt. Umfangreiche Informationen zu Bewerbung, Zulassung und Einschreibung (jeweils zum 1. Fachsemester) finden Sie auf unseren Webseiten. Weiterführende Links zu den jeweiligen Bewerbungsmodalitäten finden Sie in unseren Masterfahrplänen.
Minderjährige Bewerber/innen
Die Universität zu Köln hält bis zu 2 % der Studienplätze für minderjährige Bewerber*innen mit Hauptwohnsitz bei den Eltern in Köln zugeordneten Kreise oder kreisfreien Städte vor.
Als "minderjährig" gelten Bewerber/innen, die die zum Zeitpunkt des Vorlesungsbeginns das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
sieheauch
Nachrückverfahren
Bleiben nach dem Hauptverfahren noch Studienplätze in einem zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang (1. Fachsemester) unbesetzt, finden an der Universität zu Köln ein oder mehrere Nachrückverfahren statt. An dem oder den Nachrückverfahren nehmen alle Bewerber/innen teil, die sich über das Online-Bewerbungsportal KLIPS 2.0 im Hauptverfahren beworben und keinen Studienplatz erhalten haben.
Namensänderung aufgrund einer Änderung des Personenstands
Die UzK bietet transidenten Personen, die einen Antrag auf Änderung ihres Vornamens oder ihres Personenstands gemäß dem Transsexuellen Gesetz (TSG) gestellt haben, die Möglichkeit, sich direkt mit ihrem gewünschten "neuen" Vornamen in allen Systemen der Universität registrieren zu lassen.
Gerne können Sie sich mit Ihrem Wunsch auf Änderung/ Anpassung des Personenstandes und des Vornamens an das Studierendensekretariat wenden. Reichen Sie hierzu bitte unter Angabe Ihrer Matrikelnummer entweder Ihren Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität oder den Beschluss des Amtsgerichts oder Ihren Antrag an das Amtsgericht auf Änderung des Namens zusammen mit einem Dokument zum Verifizieren Ihrer Identität (Personalausweis, Pass, Führerschein, etc.) per E-Mail an: studsek@verw.uni-koeln.de .
Nach erfolgter Änderung im System wird Ihnen das Semesterticket mit neuem Vornamen am nächsten Tag zur Verfügung gestellt, während Ihr vorheriges Ticket automatisch storniert wird und keine Gültigkeit mehr besitzt.
Namensänderung durch Heirat
Namensänderungen durch Heirat müssen dem Studierendensekretariat unter Vorlage der Heiratsurkunde bzw. der Kopie des Personalausweises mitgeteilt werden. Die Dokumente können Sie per E-Mail an : studsek@verw.uni-koeln.de einreichen.
Nach erfolgter Namensänderung im System wird Ihnen das Semesterticket mit neuem Namen am nächsten Tag zur Verfügung gestellt, während Ihr vorheriges Ticket automatisch storniert wird und keine Gültigkeit mehr besitzt.
Aus Transparenzgründen wird Ihnen neben dem aktiven Ticket auch das stornierte Ticket (mit Ihrem alten Namen) angezeigt, da das unter dem alten Namen gespeicherte Ticket in Wallet-Apps nicht mehr verwendet werden darf und das Ticket mit dem neuen Namen in den Wallet-Apps eingefügt werden muss.
NC-Studiengang, NC-Studienfach
NC ist die Abkürzung für Numerus clausus (lateinisch für "geschlossene Anzahl"). Wenn es bei einem Studiengang oder einem Studienfach einen NC gibt, heißt das somit, dass für diesen Studiengang, dieses Studienfach nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen vergeben wird. Umgangssprachlich wird mit NC der Abiturnoten-Schnitt (Abinote) bezeichnet, den man braucht, um einen Platz in einem Studiengang zu bekommen. Dieser berechnet sich aber erst jeweils nach Abschluss eines Vergabeverfahrens.
Online-Bewerbung (oder Registrierung)
In der Regel ist es nicht möglich, sich an der Universität zu Köln direkt einzuschreiben. Dies gilt für Bewerbungen zum 1. Fachsemester eines grundständigen Studiengangs, für Masterstudiengänge, Promotion sowie für Haupthörer, Zweithörer und Gasthörer und für Bewerbungen zu höheren Fachsemestern. Alle Gruppen müssen sich registrieren bzw. bewerben über das Online Bewerbungsportal KLIPS 2.0. Umfangreiche Informationen zur Bewerbung finden Sie auf unserer Webseite. Bitte beachten Sie die beiden Ausnahmen: Bewerbungen um Human- und Zahnmedizin erfolgen über die Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de).
Promotion
Für eine Einschreibung in ein Promotionsstudium ist zuvor eine Registrierung / Bewerbung über KLIPS 2.0 notwendig; hier hinterlegen Sie (sofern noch nicht vorhanden) Ihre persönlichen Daten und wählen im Bewerbungswizard den konkreten Promotionsstudiengang aus. Für die Einschreibung müssen Sie die angezeigten Dokumente in KLIPS 2.0 hochladen u.a. eine Promotionsgenehmigung des zuständigen Dekanats.
Weitere Details zur Einschreibung finden Sie auf unserer Webseite zur Einschreibung Promotion.
Prüfungsämter
In die Zuständigkeit der Prüfungsämter fällt die Organisation aller Zwischen- und Abschlussprüfungen. Auf den Seiten der Zentralen Studienberatung finden Sie die Links zu den Prüfungsämtern.
Prüfungsordnungen
Prüfungsordnungen sind ein Regelwerk, das die Studienordnung eines Studiengangs und -fachs sowie die abzulegenden Prüfungen und Formalitäten beschreibt. Die Prüfungsordnungen Ihres Studiengangs- und Fachs erhalten Sie in Ihrem jeweiligen Fachbereich/Dekanat/Prüfungsamt.
Rechenzentrum der Universität zu Köln
Alle Informationen zum Studierenden-Account sowie zu vielen weiteren Angeboten und Tools des Rechenzentrums finden Sie auf der Internetseite: "Schnelleinstieg für Studierende".
Rentenversicherung
Das Antragsformular für die Bescheinigung Ihrer Studienzeiten für die gesetzliche Rentenversicherung finden Sie hier.
Rückerstattung des Semesterbeitrags - Härtefallantrag/AStA
Der Härtefallausschuss der Studierendenschaft der Universität zu Köln ist zuständig für die Entscheidung über Anträge auf Rückerstattung des Beitrages für das Semesterticket nach der Härtefallordnung der Studierendenschaft der Universität zu Köln.
sieheauch
Rückmeldung
Auf unserer Internetseite zur Rückmeldung sind die aktuellen Kontodaten zur Zahlung des Semesterbeitrags hinterlegt sowie weiterführende Informationen zur verspäteten Zahlung, der Erstattung des Semesterbeitrags bei Überzahlung usw.
Rückstellung des Zulassungsangebotes wegen Dienst - erneute Auswahl nach einem Dienst
Wenn Sie bei Beginn oder während eines Dienstes ein Zulassungsangebot der Universität zu Köln erhalten, können Sie für dieses Zulassungsangebot in KLIPS 2.0 eine Rückstellung vornehmen. Die Rückstellung müssen Sie innerhalb der Annahmefrist des Zulassungsangebotes vornehmen. Nur so können Sie am Ende Ihres Dienstes die bevorzugte Auswahl für diesen Studiengang beantragen. Die Geltendmachung dieser bevorzugten Auswahl muss innerhalb von zwei Bewerbungssemestern nach Ende Ihres Dienstes erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Rückstellung für DoSV-Studiengänge erfolgt in Ihrem DoSV-Benutzerkonto bei hochschulstart.de.
Rücktritt vom Studium
Wenn Sie eine Zulassung zum Studium an der Universität zu Köln erhalten und Ihren Studienplatz durch Zahlung des Semesterbeitrags bereits offiziell angenommen haben, können Sie bis zum 30.09 bzw. 31.03. (*Ausschlussfrist) zurücktreten. Dazu füllen Sie den Antrag auf Exmatrikulation (dort: "Rücktritt vom Studium" ankreuzen) und reichen diesen zusammen mit dem Erstattungsbeitrag im Studierendensekretariat der Universität zu Köln ein. Beide Anträge finden Sie auf unserer Seite zur Exmatrikulation.
S-Mail-Account
Alle Studierenden der Universität zu Köln benötigen einen Studierenden-Account und sind verpflichten diesen zu nutzen. Unmittelbar nach der Immatrikulation erhalten Sie eine automatische E-Mail mit PIN, die zusammen mit der Matrikelnummer zur Aktivierung des Studierenden-Accounts benötigt wird. Mehr Infos finden Sie auf den Seiten des Rechenzentrums.
Schüler/innen
Die Zentrale Studienberatung der Universität zu Köln unterstützt Sie gerne bei Ihrer Studienvorbereitung und bietet Studieninteressierten schon vor Studienbeginn eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich umfassend zu informieren.
Schwangerschaft und Studium
Als schwangere Studierende können Sie sich beurlauben lassen. Ebenso können Sie eine Anzeige Ihrer Schwangerschaft im Rahmen des Mutterschutzgesetzes vornehmen.
Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag ist halbjährlich zu folgenden Terminen zu zahlen:
- Sommersemester: Zahlungseingang bis zum 15. Februar
- Wintersemester: Zahlungseingang bis zum 15. Juli
Die Höhe des Semesterbeitrags wird in jedem Semester zwischen den am Semester-Ticken beteiligten Verkehrsbetrieben, dem AStA, dem Studierendensport, dem Kölner Studierendenwerk und den Fakultäten ausgehandelt. Deswegen ändert sich der Semesterbeitrag in jedem Semester geringfügig.
Auf unserer Website finden Sie eine Übersicht über die Zusammensetzung des Semesterbeitrags sowie weitere Informationen (Bankverbindung, Höhe des Beitrags usw.).
Semesterticket
Das Semesterticket wird bei der Universität zu Köln seit dem 01.04.2024 ausschließlich digitales Deutschlandsemesterticket angeboten (Vertragspartner der KVB ist der AStA).
Nähere Informationen finden Sie auf folgender Webseite: Semesterticket
Sonderantrag
Ein Sonderantrag ist ein Antrag (wie z. B. Nachteilsausgleich, Spitzensportler, Härtefall), den Sie im Zuge der Bewerbung zum 1. Fachsemester in grundständigen Studiengängen im KLIPS 2.0 Bewerbungswizard auswählen können, um bei der Studienplatzvergabe bevorzugt behandelt zu werden.
sieheauch
Stipendien und sonstige Förderung
Für Studienanfänger*innen sowie Studierende, Promovierende und Post-Graduierte stehen an der Universität zu Köln zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Informationen und Ansprechpartner*innen finden Sie auf unserer Seite Besondere Studienangelegeneheiten.
sieheauch
Studienangebot
Alle Informationen zum Studienangebot an der Universität zu Köln finden Sie auf den Seiten der Zentralen Studienberatung.
Studiengangs- oder Studienfachwechsel
Falls Sie den Studiengang und das Studienfach wechseln möchten, müssen Sie sich fristgemäß über KLIPS 2.0 bewerben. Weitere Informationen zum Studiengangs- oder Studienfachwechsel finden Sie auf unserer Internetseite: "Fach/-Studiengangwechsel".
Studienplatztausch
Bitte beachten Sie, dass an der Universität zu Köln ein Tausch von Studienplätzen im 1. Fachsemester grundsätzlich nicht möglich ist. Genaue Informationen finden Sie auf unserer Internetseite: "Studienplatztausch".
Studierenden Service Center (SSC)
Im Studierenden Service Center (SSC) sind alle Service-Einrichtungen der Universität zu Köln unter einem Dach vereint.
Anschrift:
Universitätsstraße 22a
50937 Köln
Studierendenausweis
Ab dem Sommersemester 2024 liegt der Studierendenausweis in digitaler Form vor. Diesen laden Sie über Klips 2.0 unter dem Icon "Bescheinigungen" herunter. Der Studierendenausweis befindet sich auf Seite 2 der Immatrikulationsbescheinigung und darf ausgedruckt werden. Dieser Studierendenausweis beinhaltet KEIN Semesterticket !
Bitte beachten Sie, dass der Studierendenausweis - wie die Immatrikulationsbescheinigung - nur für das aktuelle Semester angezeigt wird und jedes Semester neu heruntergeladen oder abfotografiert werden muss.
Studierendenwerk
Zu den Angeboten des Kölner Studierendenwerks gehören:
- Mensen, Cafeterien und Kaffeebars
- Zimmer in Studierendenwohnheimen
- Studienfinanzierung nach dem BAföG
- Psychologische und soziale Beratung
- Kindertagesstätten für Kinder von Studierenden
- Veranstaltungen zur Förderung des internationalen Austauschs und der kulturellen Interessen der Studierenden
Mehr Infos finden Sie auf den Seiten des Kölner Studierendenwerks.
Studium im Ausland
Informationen und Kontakte finden Sie auf den Seiten der Universität zu Köln - International.
Studium ohne Abitur
Wer keine allgemeine Hochschulreife hat und ein Studium aufnehmen möchte, hat die Möglichkeit, den Hochschulzugang über die Berufliche Qualifikation zu erlangen. Was diese ausmacht und welche Vorgehensweise hier zu beachten ist, finden Sie auf der Webseite mit Informationen für Besondere Studienangelegenheiten. Hier finden Sie außerdem Ansprechpartner*innen, die Ihnen bei Fragen zu diesem Thema gerne weiterhelfen.
Urlaubssemester
Antragsformular und Informationen finden Sie auf den Seiten zur Beurlaubung. Das Antragsformular mit entsprechenden Nachweisen reichen Sie fristgemäß per E-Mail an: studsek@verw.uni-koeln.de ein.
Verfahrensergebnisse
Als Verfahrensergebnisse bezeichnet man bei zulassungsbeschränkten Studiengängen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens einer Hochschule. Verfahrensergebnisse deswegen, weil alle Bewerbungen das sogenannte Hauptverfahren und evtl. Nachrückverfahren durchlaufen. Wie sich die Verfahrensergebnisse zusammensetzen, wird ausführlich erklärt auf der Seite der Zentralen Studienberatung zum Auswahlverfahren der Universität zu Köln.
Hier finden Sie die Ergebnisse vorangegangener Zulassungsverfahren (Verfahrensergebnisse) für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung im ersten Fachsemester.
Vergabe-/Auswahlverfahren an der Universität zu Köln
Nach welchen Kriterien vergibt die Universität zu Köln die Studienplätze? Die Antworten finden Sie auf der Internetseite: "Örtliches Auswahlverfahren".
Vorlesungsverzeichnis / Lehrveranstaltungen
Die Lehrveranstaltungen können Sie direkt über Ihren KLIPS 2.0-Account suchen und die Belegungen" unter der Applikation "Mein Studium" vornehmen. Die Anleitung für die Suche finden Sie auf der Internetseite des KLIPS 2.0-Supports.
Vorlesungszeiten
Die aktuellen Vorlesungszeiten finden Sie auf den Seiten des Portals der Universität zu Köln.
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Die Zentrale Studienberatung berät und informiert Studieninteressierte und Studierende und bietet ein breites Spektrum an Information und Beratung zum Studium an der Universität zu Köln.
Zentrum für Lehrer/innenbildung (ZfL)
Das Zentrum für Lehrer/innenbildung (ZfL) ist zentrale Anlaufstelle der Lehramtsausbildung an der Universität zu Köln.
Zulassung
Alle Informationen zum Zulassungsverfahren finden Sie auf unserer Internetseite: Zulassung. Die Zulassungsbescheide werden im KLIPS 2.0-Account als ein PDF-Dokument hinterlegt. Bitte beachten Sie die Annahmefristen des Zulassungsangebots. Die Annahmefrist sind ebenfalls im KLIPS 2.0-Account hinterlegt.
Zulassungsbeschränkung
Für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bzw. ein zulassungsbeschränktes Studienfach ist nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zu vergeben. In der Regel gibt es dafür mehr Bewerber/innen als Plätze, sodass ein Auswahlverfahren von der Hochschule angewendet wird, um die passenden Bewerber/innen auszuwählen.
ZUP (Zulassung zum Prüfungsverfahren)
ZUP bezeichnet die Zulassung zum Prüfungsverfahren. In der Regel bedeutet dies eine "Erstanmeldung" an der Fakultät. Ohne diese Erstanmeldung können Sie nicht an Prüfungen teilnehmen.
Eine ZUP müssen Sie zu Studienbeginn beantragen an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät. Um an einzelnen Prüfungen teilnehmen zu können, bedarf es an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät grundsätzlich der vorherigen Anmeldung zum Prüfungsverfahren.
Zweithörer/innen
Auf unseren Internetseite finden Sie Bewerbungsinformationen über die Große und Kleine Zweithörerschaft sowie Informationen zur Einschreibung (Große*r bzw. Kleine*r Zweithörer*in). Bitte beachten Sie, dass die Bewerber/innen u.a. den Immatrikulationsnachweis der Ersthochschule in Deutschland im KLIPS 2.0-Account für die Einschreibung hochladen müssen.
Zweitstudium
Die Bewerbung um ein Zweitstudium erfolgt über das Online-Bewerbungsportal KLIPS 2.0. Wer als Zweitstudiumbewerber/in gilt, welche Bewerbungsunterlagen erforderlich sind und nach welchen Kriterien ausgewählt wird, können Sie auf der Internetseite des Studierendensekretariats: "Zweitstudium" nachlesen.