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Weinherr

[50] Weinherr, 1) ein Mitglied des Raths, welches die Aufsicht über den Wein u. Weinkeller des Stadtraths hat; 2) obrigkeitliche Person, welche die Aufsicht über den Weinhandel führt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 50.
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