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Harmonik

[43] Harmonik (v. gr.), 1) bei den Griechen so v.w. Musikalische Grammatik. Sie zählten dahin: Kenntniß der Töne überhaupt, Kenntniß der Intervallen, Systeme u. Klanggeschlechter, Tonarten u. Octavengattungen; 2) (Harmonielehre), ein besonderer Theil der Musikalischen Grammatik, welcher sich mit der Verbindung der Töne zu Accorden beschäftigt, u. enthält: a) Kenntniß der harten u. weichen Dreiklänge mit ihren Umkehrungen; b) Kenntniß der dissonirenden Accorde mit ihren Umkehrungen; c) die Vorausnahme u. Aufhaltung der Harmonie (Anticipation u. Retardation); d) Fortschreitung der Consonanzen u. deren Vorbereitung u. Auflösung; e) die Verbindung u. Abwechselung der Accorde od. den Contrapunkt in seinen verschiedenen Arten; 3) im weiteren Sinne das Studium der sämmtlichen Musikwissenschaften.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 43.
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