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Stampfmühle

[680] Stampfmühle (Stampfwerk, Stampfzeug), eine Maschine, welche dazu dient, durch Stoßen ein Natur- od. Kunstproduct weiter zu bearbeiten, zu zerkleinern, gewisse Theile davon zu trennen, od. verschiedene Theile innig zu vermengen, od. einen Gegenstand dichter zu machen u. zugleich dadurch zu glätten. Sie ist entweder ein für sich bestehendes Werk od. nur ein Theil einer größeren Anstalt. Der innern Einrichtung nach hat man zwei Hauptarten von S-n; bei der einen Art wird das Stoßen durch senkrecht stehende u. senkrecht niederfallende Stämpel (Stampfen) bewirkt, welche von den Daumen einer Daumenwelle gehoben werden u. deren Tröge auf einem Stampfgerüst stehen; bei der andern Art durch große, um eine horizontale Achse drehbare Hebelhämmer, welche ebenfalls von einer Daumenwelle aus gehoben werden u. dann in einem Kreisbogen niederfallen. Zu ersteren gehören Ölmühlen, manche Pochwerke, Pulver-, Loh-, Rappé-, Walk-, Flachs-, Hirsestampf-, Gypsmühlen etc.; zu der zweiten Art bes. Walk- u. Papiermühlen. Ist die S. mit einer andern Mühle verbunden, so heißt sie Stampfgang; ist hierzu ein eignes Haus, dieses Stampfhaus.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 680.
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