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Geheime Fonds

[59] Geheime Fonds, in manchen Staatsbudgets gewisse Summen, welche zur ausschließlichen Disposition der höchsten Regierungsgewalt gestellt sind, um damit Ausgaben, welche sich nicht wohl zur öffentlichen Rechnungsablegung eignen, dennoch aber zur Unterstützung von Regierungsmaßregeln dienen, insbesondere die Ausgaben für die Geheime Polizei (s.d.), zu bestreiten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 59.
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