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Palast

[319] Palast (franz. Palais, ital. Palazzo), schloßartiges Wohngebäude. Das Wort P. ist entstanden aus dem lateinischen palatium, dem Namen eines der sieben Hügel Roms, auf dem die Wohngebäude des Augustus und andrer Cäsaren standen. Auf diese stattlichen Gebäude wurde der Name des Hügels übertragen, den man in der Folge allen Profangebäuden von großen Dimensionen, monumentalem Charakter und künstlerischer Ausführung, besonders den Wohnungen von Fürsten und reichen Privaten, beilegte. Im Mittelalter verstand man in den Burgen unter Palas das herrschaftliche Hauptwohngebäude (s. Burg, S. 617, und Pfalz). Die Palastarchitektur im modernen Sinn entwickelte sich am großartigsten in Italien zur Zeit der Renaissance. In Florenz wurden allein zwischen 1450 und 1478 nicht weniger als 30 Paläste errichtet. Bahnbrechend wirkte hier vor allen Brunelleschi (Palazzo Pitti; Weiteres vgl. Architektur, S. 721). Von Italien aus gingen die Anregungen nach den andern Ländern, besonders nach Frankreich (Louvre), Spanien und Deutschland (Otto-Heinrichsbau des Heidelberger Schlosses, Residenzen in Landshut, München u.a. O.). Der typische italienische P. besitzt eine monumental durchgebildete Fassade nach der Straße und einen reich gegliederten Hof mit Arkaden, während der französische in Hufeisenform um einen Hof gebaut ist, der nach der Straße nur durch eine Mauer mit Torbogen abgeschlossen ist. Die Hauptfassade liegt hier zuweilen auf der Gartenseite. Im allgemeinen unterscheidet man den P. als einheitliches Ganzes von dem aus einem Komplex von Gebäuden und Höfen bestehenden Schlosse. Doch schwanken die Bezeichnungen, da man z. B. von dem P. des Louvre, aber den Schlössern in Berlin und Versailles spricht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 319.
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