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Verwittern

[122] Verwittern, in der Jägersprache: durch Auslegen oder Aufhängen übelriechender Gegenstände (Pulver mit Harn, Gescheide von geschossenen Stücken) das Wild vom Betreten gewisser Plätze, z. B. Feldstücke, Saatkämpe etc., abhalten. Sobald die »Witterung« sich verloren hat, muß das V. wiederholt werden. Eine Falle v. heißt sie mit Substanzen einreiben, die dem zu fangenden Wild angenehm sind oder es verhindern, die Falle zu wittern.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 122.
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