[684] Determination (lat.), Bestimmung, bezeichnet in der Logik im Gegensatze zur Abstraktion (s.d.) die Hinzufügung bestimmender Merkmale zu einem Allgemeinbegriff, durch die man zu einem dem Inhalt nach reichern, dem Umfange nach engern Begriff gelangt, der jenem untergeordnet ist. So geht aus dem (allgemeinen) Begriff des Parallelogramms durch Hinzufügung des Merkmals der Rechtwinkeligkeit derjenige des Rechtecks hervor. Die durch das natürliche Denken zuerst gebildeten und durch die Worte der Sprache fixierten Begriffe sind durchschnittlich von mittlerer Allgemeinheit. Der Ausbau des Begriffssystems, den das wissenschaftliche Denken anstrebt, erfordert daher sowohl die Abstraktion als auch die D.; wenn jene den Übereinstimmungen der durch verschiedene Begriffe bezeichneten Dinge nachgeht, um letztere unter höhern Begriffen zusammenzufassen, trägt diese den Verschiedenheiten der unter einen Allgemeinbegriff fallenden Dinge Rechnung. Von wesentlicher Bedeutung ist es bei der D., ob es sich um empirische (aus der Erfahrung entsprungene) oder um durch das Denken selbst geschaffene Begriffe (wie die mathematischen) handelt. Im letztern Fall ergeben sich die möglichen Determinationen aus dem Inhalte des Begriffs selbst (innere D.), im erstern Falle kann nur die Erfahrung Merkmale kennen lehren, die zu den ursprünglichen hinzutreten können (äußere D.). Wird ein Allgemeinbegriff durch mehrere einander ausschließende Merkmale determiniert (z. B. der Begriff des Dreiecks durch die der Spitzwinkelig-, Rechtwinkelig-, Stumpfwinkeligkeit), so entstehen disjunktive Begriffe (spitzwinkeliges, rechtwinkeliges, stumpfwinkeliges Dreieck).