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Zorn (2), der

[1732] 2. Der Zorn, des -es, plur. car. die Äußerung eines hohen Grades des Unwillens über eine zugefügte Beleidigung. Zum Zorn geneigt seyn. In Zorn gerathen, kommen. Jemanden zum Zorn reitzen, in Zorn bringen. Vor Zorn wüthen. Seinen Zorn an jemanden auslassen. Seinen Zorn fahren lassen, unterdrücken. Etwas im Zorne thun. Gottes Zorn auf sich laden. Uneigentlich gebraucht man dieses Wort zuweilen von der heftigen Bewegung lebloser Dinge. Der Zorn der Winde, der Wellen. So wie man es zuweilen bloß von dem Unwillen, oder Mißvergnügen über jemand gebraucht, auch wenn beyde mit keiner Äußerung derselben verbunden sind. Seinen Zorn fahren lassen, seinen Unwillen. Ehedem bedeutete es auch Zwist, Zank, Verdruß, Gram u.s.f.


Das thut mir von Herzen Zorn,

Das ich die Zeit hab verlorn,

Theuerd.


Das kränket mich. Und mit sein knecht ein zorn hett, eben das. einen Streit.

Anm. Schon bey dem Ottfried und andern alten Schriftstellern Zorn, im Niederdeutschen Toorn, im Angels. Torn. Es ist[1732] ohne Zweifel eine Onomatopöie des Knirschens mit den Zähnen, oder anderer Äußerungen des Zornes bey rohen ungebildeten Menschen, und sowohl mit dem Hebr. חרר, zornig seyn, als dem Lat. Ira, Angels. Yrre, Zorn, verwandt. S. auch Zürnen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1732-1733.
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