[154]Umschmelzen, 1) etwas noch ein Mal schmelzen; 2) die bei Verfertigung der Lichte entstandenen Stücken wieder einschmelzen, bändern u. bleichen u. zu neuen Lichtern verarbeiten.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 154.