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Terrasse [1]

[391] Terrasse (v. fr., spr. Täraß), 1) an den schiefen Flächen der Berge u. Hügel wagerecht hergestellte Ebenen, welche wie Stockwerke über einander stehen. Der obere Theil jeder Stufe bildet eine horizontale od. nur wenig geneigte Fläche, der untere steile Theil jeder Stufe (Dossirung), welche einer steilen od. schrägen Wand gleicht od. wirklich gemauert ist, muß, wenn sie nicht aus natürlichen Felsarten besteht, durch eine Vormauer aus Stein od. eine aus Rasen bestehende Abdachung u. Bekleidung verwahrt werden, um das Herabgleiten der Erde zu verhüten. Durch den Terrassenbau können die steilsten Gegenden fruchtbar gemacht u. die ödesten Berge in Gärten u. Weinberge verwandelt werden; bes. sind sie in China üblich; 2) überhaupt jede höher als eine andere liegende Ebene; 3) plattes, mit Stein- od. Bleiplatten belegtes Dach, so eingerichtet, daß man sich bequem darauf aufhalten kann; 4) Stück Land, welches den Vordergrund eines Gemäldes ausmacht; 5) im Marmor fehlerhafte Stellen in Gestalt der Risse, welche eine schöne Politur verhindern.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 391.
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