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Stater

[703] Stater (v. gr.), 1) jedes Gewicht; 2) eine Münze in Athen von Silber (auch Tetradrachmos genannt), – 4 Drachmen = 22 g Gr., od. von Gold (S. Chrysus). Die Goldstatern waren zuerst in Lydien von Krösos geprägt, woher auch der Name Krösischer (Lydischer) S.; bald nach Krösos ließ Darios Hystaspis andere vom feinsten Gold prägen, Persischer S., so v.w. Dareikos, welcher ebenfalls im griechischen Verkehr angenommen wurde. Der Werth dieser, denen auch der Philippische od. Alexandrische S. gleich war, so wie der Attische Goldstater, wurde auf 2 Gold- od. 20 Silberdrachmen (42/3 Thlr.) angeschlagen. Außer den genannten S-en gab es noch Phokäische, welche in Griechenland für die schlechtesten Goldmünzen galten, u. die Äginetischen, beide von unbekanntem Werth; Kyzikenische, welche 28 Drachmen (61/2 Thlr.) galten u. deren Gepräg auf der einen Seite die Sipylenische Rhea, auf der andern das Vordertheil eines Löwen war. Neben den S-en wurden auch halbe (Hemichrysol), zwei- u. vierfache geprägt, die beiden letztern z.B. von Lysimachos. Den Grund, warum keine S-en auf unsere Zeit gekommen sind, hat man darin finden wollen, weil die macedonischen Könige durch Einschmelzen die städtischen Goldmünzen verdrängten, damit nur ihr Bild auf den Goldmünzen zu schauen wäre. Vgl. Sestini, Über die alten Stateren, 1818. 3) Gewicht von einer halben Unze, also so v.w. ein Loth, s.d. 2).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 703.
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