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Reichsritter

[953] Reichsritter, 1) (unmittelbare R.), Mitglied der Reichsritterschaft; 2) jeder, welcher vom Kaiser zum Ritter geschlagen od. durch Diplom hierzu, als einer Stufe des niederen Adels, ernannt war. Die Stufen waren aufwärts: Herr von, Edler von, Ritter des Römischen Reichs, Edler Herr od. Bannerherr, Freiherr od. Baron.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 953.
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