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Laub-Ober

[153] Laub-Ober, Zechspiel mit der Deutschen Karte, an dem bis zehn Personen Theil nehmen können. Die Karte wird gleich unter die Mitspieler vertheilt, die Geltung der einzelnen Blätter ist vom Daus bis zur Sieben. Wer den L. (Grünen Ober) in einem Stich bekommt, hat das Spiel verloren u. erhält an seinem Platz, wenn er den L. im ersten Stich od. letzten erhält einen Kreidestrich, wenn er ihn in den übrigen erhält, zwei. Es wird dazu auf den Spieltisch in der Mitte mit Kreide ein Ring gezeichnet, von welchem aus zu dem Platz eines jeden Mitspielers ein perpendikulärer Strich gezogen wird, woran dann horizontal seine Strafstriche bezeichnet werden. Außer den für den Verlust des Spiels werden bei Verletzung jeder Regel (welche jedoch meist willkürlich sind u. nur aus dem Gebrauch erlernt werden), Striche angeschrieben, z.B. wenn Einer abhebt od. Karte gibt, an dem die Reihe nicht ist, wer vor der Hand zuwirft, wer sich nicht seine Strafstriche zur rechten Zeit od. in gehöriger Anzahl anschreibt, den Andern auf einen Fehler aufmerksam macht, die in dem Ringe liegende Kreide berührt, od. sie überhaupt ohne Veranlassung angreift, wenn Einer demjenigen, welcher mit ihm gleichviel Stiche hat, nicht vor dem Abheben einen guten Morgen bietet etc. Dies Anschreiben von Strafstrichen kann jeder Mitspieler thun, welcher die Unregelmäßigkeit bemerkt. Glaubt der Bestrafte, dies sei mit Unrecht geschehen, so löscht er seine Striche u. zeichnet sie dem an seinen Platz, welcher ihn gestraft hat, doppelt an, u. dies so fort, bis es auf 16 Striche gekommen ist. Wer diese nicht verdient zu haben glaubt, ruft einen Bierconvent zusammen. Dabei wird ein vollständiger Proceß geführt, u. der von dem Bierconvent Verurtheilte muß die Striche behalten. Auch über die Proceßkosten entscheidet der Bierconvent, von deren Betrag zuletzt Licht- u. Kartengeld bezahlt wird. Nach der Menge der Striche wird am Ende eines Jeden Beitrag zur gemeinschaftlichen Zeche bestimmt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 153.
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