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Interregnum

[948] Interregnum (lat.), 1) (röm. Ant.), die Zeit zwischen dem Tode des einen u. der Wahl eines neuen Königs. In dieser Zeit versah seinen Dienst ein Stellvertreter (Interrex). Er wurde von u. aus den Patriciern ernannt u. hatte hie Wahl des neuen Königs einzuleiten; sein Regiment dauerte 5 Tage, worauf ihm ein anderer Interrex folgte; der erste pflegte noch nicht zur Königswahl zu schreiten, ja es amtirten zuweilen 12–14 Interreges, ehe der neue König gewählt wurde. Auch zur Zeit der Republik kamen Interreges vor, wenn beide Consuln gestorben waren od. abgedankt hatten od. die Wahlcomitien zu halten behindert waren. Der Interrex trug die consularischen Insignien, u. während seiner Regierung feierten alle Gerichtshöfe. 2) (Staats.) in Wahlreichen der Zeitraum vom Abgange des bisherigen Herrschers bis zur Wahl eines Nachfolgers wo die Herrschergewalt einstweilen in andere, durch das Gesetz bestimmte Hände gelegt wird; vergl. Reichsvicariat. 3) Das große I. in Deutschland, die Zeit vom Tode Konrads IV. 1254 bis zur Wahl Rudolfs I. von Habsburg 1273, s. Deutschland (Gesch.) IX.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 948.
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