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Regiment

[931] Regiment (v. lat. Regimentum), 1) Lenkung, Regierung des Schiffes, des Staates; 2) eine in mehre Bataillone, Schwadronen od. Compagnien getheilte Abtheilung Soldaten, meist von einem Obersten befehligt. Man unterscheidet Feldregiment, bestimmt ins offene Feld zu rücken; Garnisonregiment, welches blos den Dienst in Festungen zu verrichten u. zuweilen auch die Ersatzmannschaften für die Feldregimenter auszuexerciren hat, oft Halbinvaliden; u. Linienregiment, im Gegensatz zu einem Garde- od. Landwehrregiment od. auch einem Reserveregiment, welches ziemlich gleichbedeutend einem Garnisonregiment ist, nur daß es stets aus dienstfähigen Leuten besteht. Das R. Infanterie besteht jetzt bei den Deutschen, Franzosen, Russen aus 2–4 Bataillone, bei den Engländern aus 1–2 Bataillone; das Cavallerieregiment besteht aus 4–6 Schwadronen, zählt es sehr viel Schwadronen, so zerfällt es, bes. die Husaren, zuweilen wieder in 2 Bataillone od. Divisionen; ein R. Artillerie besteht, wo es R., nicht Brigade heißt, aus 8–12 Compagnien; 3) R. der Calotte, s. Calottisten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 931.
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