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Gaze

[23] Gaze (fr., spr. Gahs), 1) durchsichtiges, seines, florartiges Zeug, wie Marli, Flor u. Filet; das Weben derselben unterscheidet sich dadurch von dem anderer Zeuge, daß die Kettenfaden sich nicht blos durchkreuzen, sondern um einander geschlungen werden. Daher ist an dem Gazestuhle eine besondere Vorrichtung, der Perlkopf, ein Stab mit einer Menge Fäden (Latzen), an welchen eine Perle od. Koralle hängt. Durch das Loch jeder Perle wird ein Faden des oberen Theiles der Kette gezogen. Jede Hälfte der Kette, der Obersprung u. der Untersprung werden auf einen besonderen Baum aufgebäumt. Beim Einpassiren durch das Ried werden die Oberfäden so um die Unterfäden geschlungen, daß sie ein Kreuz machen u. sich beim Weben um einander wickeln. Das Gazeried muß übrigens sehr weitläufig sein. Zur glatten G. hat der Gazestuhl zwei Tritte, den Gazetritt u. den harten Tritt. Durch den Gazetritt werden die Unterfäden heruntergezogen, zuerst aber auch die Oberfäden. Vermöge der Perlen des Perlenkopfes schlingen sich die Oberfäden um die Unterfäden, gehen aber auch sogleich an dem Perlenkopfe wieder in die Höhe, u. der Einschuß kann nun geschehen. Durch den harten Tritt wird die entgegengesetzte Wendung der Kettenfäden hervorgebracht u. der Einschlagfaden von denselben umschlungen. Bekommt die G. Taffentstreifen od. Spiegel von Taffentgrund, od. damastartige Blumen (Gazedamast), meist weiß, schwarz od. grün, so muß eine besondere Kette auf einem dritten Baume dazu angebracht werden, welche mit einem Taffenttritt getreten wird. Gaze de Barèges (spr. Gahs d'Baräsch), leicht u. locker gewebtes, meist buntes, oft auf schottische Art gegattertes, florartiges Zeug, theils ganz aus Baumwolle, od. halb Baumwolle u. halb Seide, theils aus Seide u. Leinen. G. de Berlin (spr. G. d'Berläng, Waarenk.), s.u. Tricot. 2) Treffen, deren Aufzug Seide, der Einschuß aber Gold- u. Silbergespinnst von starkem Lahn ist; brochirt sind sie, wenn in der Mitte Verzierungen von Cantillen eingewebt sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 23.
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