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Eingeweide

[545] Eingeweide (Viscera), 1) feste Theile, die in dem Körper befaßt sind; doch werden Knochen u. Bänder, Muskeln, Gefäße u. Nerven in eigene Lehren befaßt; es enthält dann die Eingeweidelehre (Splanchnologie), die Beschreibung der übrigen Theile, ja selbst die der Haut u. ihrer Bedeckungen. Man theilt die E. in die des Kopfes, die der Brust u. die des Unterleibes; 2) bes. die E. der Brust u. des Unterleibes; auch die des Unterleibes allein; daher Eingeweidearterien, so v.w. Baucharterien, s.u. Bauch 2) C) a); 3) die Därme.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 545.
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