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Ehrenzeichen

[416] Ehrenzeichen, s. Orden und Verdienstmedaillen. In Preußen wurde das allgemeine E. bis 1899 in Form einer Medaille in Silber und Gold mit der Inschrift »Verdienst um den Staat« auf der Vorder- und dem königlichen Namenszug auf der Rückseite als Auszeichnung für Verdienste an Personen vergeben, bei denen die Verleihung wirklicher Orden aus Standesrücksichten nicht zulässig ist. Durch königliche Order vom 27. Jan. 1900 trat an Stelle des goldenen Ehrenzeichens ein silbernes Kreuz mit goldenem Mittelschild, das am Bande des Großkreuzes des Roten Adlerordens getragen wird. Das Mittelschild ist auf der einen Seite mit dem gekrönten Namenszug des Kaisers, auf der andern Seite mit der lorbeerumkränzten Inschrift »Verdienst um den Staat« versehen. Zu dem Kreuz kann als weitere Auszeichnung entweder gleichzeitig oder später besonders eine goldene Krone verliehen werden. Die Verleihung des Kreuzes hat den Besitz des allgemeinen Ehrenzeichens zweiter Klasse, das wie früher in Form einer silbernen Medaille am Bande des Roten Adlerordens verliehen wird, zur Voraussetzung. Für die Verleihung des Kreuzes dürfen im allgemeinen Beamte und Personen des Unteroffizierstandes erst nach 30jähriger Dienstzeit vorgeschlagen werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 416.
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