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Drakon

[293] Drakon, 1) Athener; wurde 624 v. Chr. Archont u. erster Gesetzgeber in Athen, s.d. (Gesch.) II. Seine Gesetze konnten sich wegen der übertriebenen Strenge nicht behaupten, weil er fast auf alle größere Vergehen den Tod setzte, daher man von seinen Gesetzen sagte, sie wären mit Blut geschrieben. Zweckmäßig war die Einrichtung, daß er der vormals in Attika üblichen Blutrache dadurch steuerte, daß er solche Fälle an die Ephetenhöfe wies. Vor der Volkswuth floh er nach Ägina u. starb in der Verbannung. 2) D., Arzt, Sohn des Hippokrates, wurde mit seinem Bruder Thessalos Stifter der Dogmatischen Schule. 3) D., Grammatiker aus Stratonike, wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 2. Jahrh. n.Chr.; erhalten ist die Schrift: Περὶ μέτρων ποιητικῶν, herausgeg. von Hermann mit der Exegesis des Tzetzes, Lpz. 1812.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 293.
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