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Clavier

[199] Clavier (v. lat.), 1) musikalisches Drahtsaiteninstrument, mit Claviatur versehen, bei welchem der Ton durch das unmittelbare Anschlagen länglicher Stückchen Blech (Tangenten), welche an die Claves befestigt sind, an die Saiten hervorgebracht wird. Die Saiten sind länger als der Resonanzboden, u. zu den Eigenthümlichkeiten des Tones tragen die schmalen Tuchstreisen, womit die Saiten zwischen den Stiften, an welche sie angehängt sind, u. zwischen dem Orte, wo sie von den Tangenten der Claves berührt werden, durchflochten (betucht) sind, viel bei. Hierdurch erhalten nämlich die Saiten nahe am Anschlagepunkt einen Wiederhalt u. das Nachklingen wird gehindert. Das C. hat 5 Octaven, vom Contra F bis zum dreigestrichenen f. Zu einem guten C. gehört, daß es bundfrei sei, d.h., daß jede Taste ihr eigenes Chor Saiten hat; das Gegentheil, wo 2 neben einander liegende Tasten den Ton auf demselben Saitenchor hervorbringen, heißt gebunden. Die C-e sind meist tafelförmig; doch haben siezuweilen auch andere Formen, z.B. die eines Bureaus (Bureau-C.). Die Erfindung des C-s schreibt man Guido von Arezzo um 1028 zu. Jetzt ist das C. ganz durch das Fortepiano verdrängt; dieses besitzt alle Eigenschaften des C-s, die Bebung ausgenommen, welche das C. allein hat. 2) Jedes clavierähnliche Instrument, bes. Flügel, Flügelfortepiano; 3) so v. w. Claviatur, so eine Orgel mit 2,3 C.; 4) Theil des Weberstuhls, s.d.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 199.
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