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Cantor

[647] Cantor (lat.), 1) Sänger; 2) Vorsänger in einer Kirchengemeine; 3) in den Domcapiteln der 4. Domherr, im Range nach dem Senior (Scholasticus), der mit ihm gewöhnlich den Gottesdienst besorgte u. bei den Domschulen Unterricht ertheilte; dessen Prälatur Cantoria; 4) zweiter u. dritter Lehrer an einer Stadtschule, welcher gewöhnlich auch Unterricht im Gesange ertheilt. In Nonnenklöstern eine Frau, Cantrix. Cantorat, die Stelle, u. Cantorei, die Wohnung eines C-s.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 647.
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