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Bombardier

[57] Bombardier, in der preußischen Armee die bes. zu Bedienung der Mörser u. Haubitzen bestimmten Artilleristen; zwischen dem Unteroffiziere u. Kanonier mitten inne stehend, dem Oberkanonier in anderen Heeren u. dem Gefreiten bei anderen Waffen entsprechend. Bei anderen Armeen, wie in Österreich gibt es ein besonderes Bombardiercorps, bei den Franzosen vor der Revolution Bombardierregiment, zur Bedienung der Wurfgeschütze bestimmt, dessen Mitglieder B. heißen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 57.
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