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Bischofsmütze [1]

[824] Bischofsmütze (Insul, Mitra). 1) Kopfbedeckung des Bischofs (s.d. 1) I. d) a) im Amte; auch der privilegirten Abte; 2) (Herald.), das den insulirten Prälaten zukommende Oberwappen, die B. vorstellend, meist purpurn od. weiß; sie wird auf den Schild, auf ein Kissen, auf einen Helm ol. Engelskopf, bei dem neufranzösischen Adel auf die Decken gesetzt. Im Wappen ist kein Unterschied der verschiedenen Würde an ihnen sichtbar. Sie kommt auch als wirkliches Wappenbild im Schild od. auf dem Helm vor; 3) (Kriegsw.), so v.w. Pfaffenmütze.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 824.
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