[668] Beschlagen, 1) (Zimm.), einen Baum vierkantig hauen; nachdem die Kanten abgeschnürt u. Ausschnitte od. Kerben in den Baum gehauen sind u. mit der Ast das dazwischen stehende Holz losgeschlagen ist, wird er mit dem Breitbeile glatt gehauen; 2) (Steinm.), die Seiten eines Steines glatt hauen. 3) einen Beschlag, s.d. 14), vornehmen; 4) ein fertiges Stück Tuch mit einem Bleizeichen versehen; 5) mit etwas überzogen werden, vgl. Beschlag 7 U); 6) die Segel b., sie einziehen ob. sie zusammen an die Rah binden, geschieht mit den Beschlagsseilen (Beschlagsleinen, Beschlagslinien), Stricken aus aufgedrehten, alten Tauen; 7) (Jägerspr.), vom männlichen Hochwild, befruchten: 8) (Rechtem.), gerichtlich in Beschlag nehmen: 9) (Landw.), das zu einer Wirthschaft nöthige Vieh abschaffen; 10) (Herald.). b. sind Stiele der Hämmer od. anderer Wertzeuge, wenn sie am Ende von anderer Farbe sind, als im Übrigen.