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Beharren

[494] Beharren, 1) standhaft bleiben, aushalten, mit dem Rebenbegriff, daß das B. nicht blos eine längere Dauer der Nichtveränderung seines Zustandes, sondern auch eine größere Festigkeit gegen Hindernisse od. Schwierigkeiten dabei ausdrückt, als das bloße Bleiben; 2) das Dasein zu aller Zeit, im Gegensatz zum Wechsel. Man sagt: die Substanz (das Reale) beharrt, während die Accidenzen (Zustände) wechseln (Grundsatz der Beharrlichkeit). Daher Beharrlichkeit, der Zustand einer Person od. Sache, welche beharrt. Als Charakterzug unterscheidet sich die Beharrlichkeit von der Beständigkeit, die nur in der Länge der Dauer der Gesinnungen, u. von der Standhaftigkeit, die sich in der muthvollen Überwindung von Gefahren u. Hindernissen offenbart, dadurch, daß sie gleichsam in einer Vereinigung beider besteht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 494.
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