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Baum [2]

[425] Baum (in anderer Bedeutung), 1) was von einem wirklichen B. verfertigt ist; daher die Zusammensetzungen: Schlag-, Lang-B. etc.; 2) langes rundes Holz, in der Landwirthschaft zum Heben od. Befestigen (Hebe-, Heu-B.) angewendet, od. Theile von Maschinen bildend (wie an dem Weberstuhl); 3) eine den Eingang eines Hafens od. eines, durch eine Festung od. eine große Stadt gehenden Flusses sperrende Vorrichtung; besteht aus 4 od. 6 zu einer Flöße verbundnen Balken, die an dem einen Ende fest, mit dem andern hingegen beweglich ist, so daß Schiffe durchgelassen werden können; der Aufseher heißt Baumschließer; 5) ähnliche Vorrichtung, um Schiffe gegen eine überlegene Flotte zu verschanzen; 5 od. 6 starke mit eisernen Schienen belegte Bäume werden durch starke eiserne Reifen verbunden, durch angehängte leere Tonnen schwimmend erhalten, mit Ankern u. Ketten unter sich verbunden u. in einiger Entfernung an die breite Seite des Schiffs befestigt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 425.
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