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Banner

[299] Banner (Bannier), 1) im Mittelalter die Haupt- u. Heerfahne, wurde gewöhnlich auf einem eignen Wagen ins Gefecht gefahren. vgl. Carrocium. Im Deutschen Reiche führten die Kaiser ein eignes Reichs-B., das nur bei ihrer Anwesenheit beim Heere ausgebreitet ward, wo dann alle Vasallen zur Lehnfolge verpflichtet waren. Zuweilen übertrug der Kaiser, wenn er nicht beim Heere war, auch das Recht, das B. zu führen, einem andern Fürsten, der dann dadurch sein Stellvertreter wurde. Im Reichs-B. war in ältester Zeit der Erzengel Michael, unter Friedrich I. ein Adler, unter Otto IV. ein Adler über einem Drachen, unter Siegmund erst der wirkliche Reichsadler abgebildet. Als Hannover die Kurwürde erhielt, sollte es das Erzamt eines Reichsbanneramts erhalten; dagegen protestirte aber Sachsen, da es dies für einen Theil des Reichsmarschallamts hielt, u. Württemberg, weil es die Rennfahne des Schwäbischen Kreises, die es führte, für das B. des Reichs hielt, worauf die Sache auf sich beruhen blieb. Übrigens führten durch kaiserliche Verleihung auch Reichsstände u. Reichsstädte ein B., so Württemberg, Köln, Augsburg, Nürnberg etc., u. die vom hohen Adel führten unter ihrem B. dem Kaiser ihre Mannen als Reichstruppen zu. Diese hießen daher Bannerherren. 2) So v.w. Schaar, Bataillon; so der Banner der freiwilligen Sachsen, ein Corps Freiwilliger, das 1813 nach der Schlacht von Leipzig von dem interimistischen russischen Gouvernement des Königsreichs Sachsen zum Kampfe gegen die Franzosen errichtet ward. Es bestand aus Husaren, reitenden Jägern u. Fußjägern u. zählte einige Tausend Mann. Der Kaiser von Rußland verordnete, daß der B. zu seiner Garde gezählt werde. Er ward 1814 zur Blokade von Mainz verwendet u. nach dem Pariser Frieden aufgelöst, erhielt aber 1832 die russische Feldzugsmedaille von 1814.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 299.
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