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Allegiance

[331] Allegiance (engl., spr. Ällidschäns), Gehorsam, Unterthanentreue, bei geborenen Engländern als ihnen angeboren (Natural A.), bei in England lebenden Ausländern nur als vorübergehend (Local A.) angenommen. Der Eid darauf (Oath of A.) besteht in dem Versprechen, dem Könige treu u. gehorsam sein zu wollen. Dieser Eid kann allen Personen über 12 Jahre, Eingeborenen, Eingebürgerten u. Fremden, entweder im Gutsgerichte od. in dem Sheriffsgerichte abgenommen werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 331.
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