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Ausländer

[49] Ausländer, 1) der Bewohner od. Bürger des außerhalb eines bestimmten Bezirkes od. gewissen Verbindungen liegenden Landes (Ausland). A. als Gegensatz von Unterthanen od. Staatsbürgern, sind solche, welche vorübergehend, z.B. in Handelsgeschäften, sich in einem Lande aufhalten; od. solche, welche sich temporär in einem Staate aufhalten; od. endlich solche, welche sich um die Aufnahme in den Staat bewerben. A. genießen den Schutz des Staates, wo sie sich gerade aufhalten, haben aber in Allem, während ihres Aufenthalts, sich nach den bestehenden Gesetzen zu richten; zur Vertretung ihrer Interessen wenden sie sich an ihren vaterländischen Gesandten od. Consul. 2) Bienenstock, welcher schon überwintert hat, od. dazu tauglich ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 49.
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