[862] Überwallung (Verwallung), ein Heilungsprozeß holziger Pflanzenteile, insbes. der Baumstämme, bei Verletzungen. die bis auf das Holz gehen. Da letzteres einer Regeneration nicht fähig ist, so schließt sich das allein fortbildungsfähige Kambium (s. Bildungsgewebe) des Stammes an den Wundrändern nach außen durch eine Korkschicht ab und bildet unterhalb derselben nach außen neuen Bast, nach innen neues Holz, deren Schichten in Form von Wülsten (Überwallungsränder) an den Rändern der Wundblöße hervortreten und dieselbe gleich einer überfließenden, plastischen Masse mehr oder weniger vollständig verschließen. Das neugebildete Holz (Wundholz) verwächst dabei keineswegs mit dem der Wundblöße, das sich bräunt und abstirbt. Infolgedessen können in den Holzkörper eingeschnittene Zeichen sowie in ihn eingepreßte Fremdkörper, wie Steine, Münzen, Knochen u. dgl., im Stamminnern durch Ü. eingeschlossen und später beim Durchsägen des Holzes wieder aufgefunden werden.